Neue Landschaftsschutzgebiete im Kieler Süden sowie am Drachensee und Russee

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Erlass der beiden Stadtverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Zwischen Eidertal und Klosterforst Preetz“ und „Drachensee, Russee und Umgebung“ zwei weitere Meilensteine zur Umsetzung ihres freiräumlichen Leitbildes gesetzt. Beide Landschaftsschutzgebiete bilden aufgrund ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz Schwerpunkträume des Naturschutzes. Außerdem haben beide Bereiche eine besondere Bedeutung für die Naherholung der Kieler Bevölkerung.
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Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Kiel: Ehrenamtliche für Naturschutzdienst gesucht

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Waches Auge auf die Natur

Die Landeshauptstadt Kiel sucht engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich ehrenamtlich für den Naturschutzdienst der unteren Naturschutzbehörde einsetzen möchten. Für den Bezirk Meimersdorf, Moorsee sollen zwei Stellen, für den Bezirk Rönne, Wellsee, Kronsburg eine Stelle besetzt werden. Eine kleine monatliche Aufwandsentschädigung zur Deckung der Fahrtkosten wird gewährt.
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Wanderwegkarten für Kiel

Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt hält verschiedene Wanderwegrouten für 19 Gebiete Kiels im Internet bereit. Ergänzt werden die Karten durch zahlreiche Fotos und erläuternde Texte. Die Karten enthalten verschiedene Routen mit Zeitangaben. Ein guter Tippgeber für BesucherInnen Kiels und die BürgerInnen der Stadt.
Einige der Karten sind auch als gedruckte Fassung gegen Entgeld bei der Touristinformation erwerbbar.

Derzeit online verfügbar:

Neumühlen- Dietrichsdorf
Drachensee- Schulensee
Elmschenhagen
Forstbaumschule
Pries-Friedrichsort
Russee-Hammer
Hasseldieksdamm- Mettenhof
Holtenau
Hörn
Kiellinie- Düsternbrook
Langsee-Tröndelsee
Meimersdorf- Moorsee
Projensdorf
Rönne-Wellsee- Schlüsbek
Schilksee
Suchsdorf
Volkspark & Stadtrat- Hahn-Park
Schwentine- Wellingdorf
Zentrum

Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet

Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mindestens 11 schleswig-holsteinischen Orten sind Kiel und zahlreiche andere Städte und Gemeinden zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Davon sind primär die HalterInnen von Rindern, Schafen und Ziegen betroffen.

Schleswig-Holstein ist durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit an verschiedenen Orten betroffen: (Angaben lt. MLUR v. 18.10.2007)

– Rosdorf (Kreis Steinburg)
– Krüzen (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Wakendorf II (Kreis Segeberg),
– Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Kisdorf (Kreis Segeberg),
– Mühlenrade (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Reinfeld (Kreis Stormarn)
– Basthorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
– Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und
– Winsen-Stelle (Kreis Harburg, Niedersachsen).
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Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Gewässerexperten tagten in Reinfeld | Trave als Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Schleswig-Holsteins Gewässerschutz im Focus des NABU-Bundesfachausschusses

Neumünster, 16. Oktober 2007. Vom 12. bis 14. Oktober 2007 tagten auf Einladung des NABU Schleswig-Holstein 13 NABU-Gewässerschutzexperten aus dem gesamten Bundesgebiet in Reinfeld bei Bad Oldesloe, um sich vor Ort im Rahmen von Exkursionen und Gesprächen einen Eindruck von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL im nördlichsten Bundesland zu verschaffen. „Die Trave ist eines der bedeutendsten Gewässer in Schleswig-Holstein und damit auch ein weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus interessantes Beispiel für die Chancen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einem Bundesland“, fasste der Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses „Lebendige Flüsse“, Rocco Buchta, das Ergebnis der Tagung zusammen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave weiterlesen

Vogel des Jahres 2008: Der Kuckuck

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 05.10.2007 dokumentiert.

Rückgang von Artenvielfalt und Folgen der Klimaerwärmung bedrohen populären Zugvogel
Zeigerart für Strukturreichtum von Landschaften
In Schleswig-Holstein weniger als 4.000 „Paare“

Berlin / Neumünster, 5. Oktober 2007. Der NABU hat den Kuckuck (Cuculus canorus) zum „Vogel des Jahres 2008” gekürt. Der äußerst populäre Vogel, der seinen Namen nach seinem eingängigen Ruf erhalten hat, ist vielerorts verschwunden, weil sein Lebensraum verloren geht – in Deutschland genauso wie im afrikanischen Winterquartier.
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