Kiel: NABU-Treff jeden 2. Mittwoch im Monat um 19 Uhr

Jeden 2. Mittwoch im Monat trifft sich die Ortsgruppe Kiel des NABU um 19 Uhr im Naturerlebniszentrum Kollhorst. Das Treffen richtet sich auch an Nicht-Mitglieder, die einfach mal reinschnuppern wollen. Dabei werden Berichte gegeben von den Arbeitsgruppen des Kieler NABU und es besteht ausführlich Gelegenheit zum inhaltlichen Gespräch und zum Klönschnack. Nächstes Treffen: 13.4.2011, 19.00 Uhr.
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18.4.2011 18h, Kiel: Gegen Atomkraft – Für eine sonnige Zukunft!

Mahnwachen gegen AKW
Mahnwachen gegen AKW
Montagsdemo (jeden Montag bis 25. April 2011)
Wechselndes Programm; Beiträge politischer und musikalischer Art können unmittelbar vorher oder per Email angemeldet werden.
Datum: 18.04.2011, Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 19:30 Uhr
Ort: Bahnhofsvorplatz (von dort auf den Rathausplatz) in Kiel
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Der Mekong soll leben

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Das in Laos am Unterlauf des Mekong gelegene Xayaburi-Kraftwerk soll 1.260 Megawatt Strom für das Nachbarland Thailand erzeugen. Das Projekt wäre das erste einer ganzen Reihe von derartigen Bauwerken. 11 Staudämme sind allein am Unterlauf des Flusses geplant. Der Xayaburi-Staudamm würde einen massiven Eingriff in das Ökosystem und den Wasserlauf des Flusses bedeuten. Der Mekong ist die Wasserader Südostasiens. Millionen Menschen sind in ihrer Ernährung auf den Fischreichtum des Mekong angewiesen, sein Delta ist die Reiskammer Vietnams.
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Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Hasenholz in Kiel
Hasenholz in Kiel
Kann das richtig sein?
Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz

Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
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Bioethanol zerstört Menschenleben

Protestaktion von Rettet den Regenwald
Carmen ist Aktivistin von ANAIRC, einer Organisation, die sich für die Rechte erkrankter ehemaliger Zuckerrohrarbeiter einsetzt. ANAIRC vertritt zur Zeit 8000 Menschen, die an Niereninsuffizienz leiden. Sie haben alle auf den Plantagen der Grupo Pellas gearbeitet. Die Pellas Gruppe ist der größte Zuckerrohrproduzent Nicaraguas und der mächtigste Familienkonzern Zentralamerikas. Ein Geschäftszweig der über 50 Unternehmen der Pellas sind die Zuckerrohrplantagen der Nicaragua Sugar Estate Ltd.. In den Zuckerfabriken im Westen Nicaraguas hat Ethanol Zucker und Rum als wichtigste Exportprodukte abgelöst.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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