
Nachfolgend einen Auszug zur Gefährdungsklassifizierung aus der Roten Liste der Gefäßpflanzen Band 1.
Dann ein Einführungstext (Land S-H) zur Erklärung der Bedeutung Roter Listen. Abschließend Links zu den auf dem Landesserver verfügbaren Roten Listen (PDF-Dateien).
Kategorien der Roten Liste
Bitte Beachten: Der veröffentlichten Datenstand der Roten Liste SH der Gefäßpflanzen ist von Dezember 2019. Wenn bspw. eine Pflanze in die Vorwarnliste eingestuft wurde, dann ist die Wahrscheinlichkeit vglw. hoch, dass eine aktuelle Erhebung eine verschlechterte Einstufung ( „3 – gefährdet“) ergeben würde.
Nachfolgend ein Auszug aus der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 1
Die Kategorien der Roten Liste
Die Arten der folgenden Kategorien (0, 1, 2, 3, G und R) bilden die Gruppe der gefährdeten oder verschollenen bzw. ausgestorbenen Arten (= eigentliche „Arten der Roten Liste“). Die Definitionen folgen LUDWIG et al. (2009). Danach ergänzende Kategorien.
0 = ausgestorben oder verschollen
Definition: Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind oder von denen keine wildlebenden Populationen mehr bekannt sind. Ihre Populationen sind nachweisbar ausgerottet, ausgestorben oder verschollen (es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind).
1= vom Aussterben bedroht
Definition: Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Das Überleben im Bezugsraum kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten gesichert werden.
2 = stark gefährdet
Definition: Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „vom Aussterben bedroht“ auf.
3 = gefährdet
Definition: Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „stark gefährdet“ auf.
R = extrem selten
Definition: Extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende Arten, deren Bestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch nicht aktuell bedroht, aber gegenüber unvorhersehbaren Gefährdungen besonders anfällig sind.
G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Definition: Arten, die gefährdet sind. Einzelne Untersuchungen lassen eine Gefährdung erkennen, aber die Informationen reichen für eine exakte Einstufung in dieKategorien 1-3 nicht aus.
V = Vorwarnliste
Definition: Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ wahrscheinlich.
* = Derzeit nicht gefährdete Art
Arten werden als derzeit nicht gefährdet angesehen, wenn ihre Bestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass sie nicht mindestens in Kategorie V eingestuft werden müssen.
D = Daten unzureichend
Die Information zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind unzureichend, wenn diese
•bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurde (so genannte „kartierkritische Sippe“)
•erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurde
•taxonomisch nicht ausreichend geklärt ist
•mangels Spezialisten hinsichtlich einer möglichen Gefährdung nicht beurteilt werden kann.
♦ = Nicht bewertet, da invasiver Neophyt
Nach EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und in der Aktionsliste und Managementliste des Bundesamtes für Naturschutz (NEHRING et al. 2015) als invasiv eingestufter Neophyt
Bedeutung Roter Listen
Übersicht der in Schleswig-Holstein verfügbaren Roten Listen
Von dort entnommen folgender Einführungstext:
Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und unterschiedlich stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten oder Artengesellschaften. Die Erarbeitung der Listen wird von Fachleuten und Spezialisten auf der Basis von umfangreichen Untersuchungen und Kenntnissen durchgeführt. Sie sind kein juristisches Instrument sondern haben eher den Charakter eines wissenschaftlichen Gutachtens.
Um eine Einstufung der Gefährdung vornehmen zu können, muss die heutige Situation, also insbesondere Bestand und Verbreitung einer Art, mit einer früheren verglichen werden. Meistens ist ein Bezugszeitpunkt nicht immer eindeutig, weil von einigen Artengruppen aus früheren Zeiten nur unvollständige oder wenige Daten vorliegen. So sind in Verbindung mit der Aufstellung von Roten Listen für einige Gruppen in Schleswig-Holstein überhaupt erstmalig auch Listen der bei uns insgesamt vorkommenden oder bekannten Arten erstellt worden. Deshalb basiert die Gefährdungseinstufung bei einigen Gruppen und Arten auf der Experteneinschätzung über vermutliche frühere Vorkommen oder über die Gefährdung ihrer Lebensräume.
Erst die Wiederholung der Gefährdungseinschätzung nach einem gewissen Zeitraum erlaubt dann auf der Basis inzwischen verbesserter Kenntnisse oder einer Beobachtung der Bestandsentwicklung eine bessere Aussage über Veränderungen. Daher ist etwa alle zehn Jahre eine Revision der Listen vorgesehen. Dies ist natürlich bei solchen Artengruppen besonders sinnvoll, bei denen vergleichsweise viele Daten erhoben werden und damit auch neuere Erkenntnisse vorliegen. Das gilt in erste Linie für Wirbeltiere, insbesondere Vögel. Gerade bei diesen Tiergruppen werden durch ehrenamtlich arbeitende Fachleute und durch Naturschutzverbände, aber auch im Rahmen von Planungen und Eingriffsvorhaben, relativ viele Erhebungen gemacht.
Die Rote Listen sind heute allgemein ein wichtiges Instrument für die Naturschutzarbeit.
Rote Listen …
- dienen der Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Tier- und Pflanzenwelt,
- sind Argumentationshilfen für den Schutz von Gebieten,
- zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf,
- sind Entscheidungshilfen bei der Planung, das heißt der Landschaftsplanung und der Eingriffsplanung,
- können Anregung sein für alle Fachleute, sich an der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu beteiligen und
- dienen der Koordination und der Zielfindung von Maßnahmen auch des überregionalen Naturschutzes.
Downloadlinks Rote Listen Schleswig-Holstein
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 1
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Band 2
Rote Liste Armleuchteralgen
(PDF, 324KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Moose 2002
(PDF, 698KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 1
(PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 2
(PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Großpilze, Band 3
(PDF, 885KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Eintags-, Stein-, Köcherfliegen
(PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Wildbienen und Wespen
(PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Neunaugen und Süßwasserfische
(PDF, 513KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Amphibien und Reptilien
(PDF, 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Brutvögel Schleswig-Holsteins – Rote Liste
(PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)
Die Säugetiere Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2014
(PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Spinnen (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rote Liste Heuschrecken
(PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Libellen Schleswig-Holsteins – Rote Liste 2010
(PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die aufgeführten Roten Listen können gegen eine geringe Gebühr bestellt werden als gedruckte Exemplare beim Landesamt für Umwelt.