Elberörterung war reiner Pflichttermin

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Nachricht des NABU Niedersachsen dokumentiert.

Keine neuen Erkenntnisse oder ‚Prognosen ohne Sicherheit‘

Der NABU Niedersachsen bemängelt, dass bei dem Verbände-Erörterungstermin zur Elbvertiefung in Otterndorf die Hauptkritikpunkte nicht ausgeräumt wurden. Nach wie vor sei unter anderem ungeklärt, wie die zu erwartenden Schäden an der Natur durch die Elbvertiefung abgemildert oder verhindert werden können. So sind Planungen zur Deichsicherung von Altenbruch bis zur Medemmündung, die von der Vertiefung betroffen sind, nicht in das Verfahren einbezogen worden. Klare Aussagen zur Entkräftung der Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Stattdessen wurde auf die schlechten Prognosemöglichkeiten der Flussentwicklung aufgrund der phasenweise starken natürlichen Sedimentverlagerung verwiesen. Der NABU Niedersachsen prüft die Möglichkeiten einer Klage gegen die Elbvertiefung.

„Infolge der Elbvertiefung wird den Fischen wieder häufiger die Luft ausgehen und Vögel verlieren wichtige, wertvolle Lebensräume entlang der Elbe“, betonte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Und dies ohne die immer wieder betonte angebliche wirtschaftliche Notwendigkeit, da der Containerverkehr rückläufig ist.

Damit bleibt die bisherige Kritik des NABU Niedersachsen bestehen. Es ist zu befürchten, dass wieder mal ein Eingriff stattfindet und Natur zerstört wird, aber an anderer Stelle kein neuer Lebensraum als Ersatz für den verloren gegangenen entsteht. „Die Elbe muss aber stattdessen wieder ein stabiler Lebensraum für die dort lebende Pflanzen und Tiere und die Menschen werden“, forderte Dr. Holger Buschmann. „Denn nur dann sind die Menschen dauerhaft hinter den Deichen auch sicher. Schon die letzte Vertiefung hat die Natur und die Deiche mit unvorhergesehenen Folgen massiv beeinträchtigt“, so Dr. Buschmann weiter.

Der NABU Niedersachsen hält weitere Schädigungen der europäischen Schutzgebiete an der Elbe schlicht für unzulässig! Mit einer erneuten Vertiefung verkäme die Elbe zum Highway für die Großschifffahrt und die gesamte Region mit ihren Nebenflüssen und Marschen verlöre weiter an Wert. „Da diese Kritikpunkte aus den bisherigen Erörterungsterminen weiterhin bestehen, werden wir uns wohl vor Gericht wieder treffen“, erklärte der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen: „Dann rechnen wir uns Chancen aus, die Elbvertiefung noch gerichtlich kippen zu können.“

Der NABU Niedersachsen sieht sich zudem in seiner Kritik bestätigt, dass Planungsbehörde und Antragsteller nicht genügend von einander getrennt sind. Bereits durch das Gutachten von ‚Hamburg Port Authority‘ und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom März 2006 wurde gemeinsam vom Antragsteller und Planfeststellungsbehörde eine Elbvertiefung bereits weit vor der Antragsstellung (März 2007) ohne Untersuchung in einer Einschätzung als ‚ökologisch vertretbar‘ bezeichnet und dargestellt.

Allerdings bestehe nach Aussage der Erörterungsbehörde durchaus die Möglichkeit, dass die WSD Nord in Bezug auf die Zulässigkeit der Vertiefung der Elbe zu einer anderen Entscheidung komme als die Hamburger Kollegen.

In dem gemeinsamen Gutachten von ‚Hamburg Port Authority‘ (für die Planfeststellungsbehörde Behörde für Wirtschaft und Arbeit) und Wasser- Schifffahrtsdirektion Nord (für die Planfeststellungsbehörde Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) vom März 2006 heißt es auf Seite 11: „Eine weitere Fahrrinnenanpassung ist aus ökologischer Sicht vertretbar. Die Umweltfolgen bleiben nach den Erkenntnissen einer Umweltrisikoeinschätzung in einem überschaubaren Rahmen (‚mittleres Umweltrisiko‘) und können mit geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Eine weitere Fahrrinnenanpassung ist volkswirtschaftlich hochrentabel.“ Diese Aussagen hatte der NABU Niedersachsen in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Vorhaben vom Mai 2007 zurückgewiesen und widerlegt.