Kiel: Gentrifidingsbums oder eine Stadt für alle

Gentrifizierung
Gentrifizierung

Kiel 12. Mai 2011 Lesung und Diskussion mit Spiegelautor Christoph Twickel

Eintritt frei
Am Donnerstag, 12.5.2011 findet um 19.30h eine Veranstaltung zum Thema Gentrifizierung in der Räucherei, Preetzer Str. 35 in 24143 Kiel statt. Christoph Twickel aus Hamburg wird aus seinem Buch GENTRIFIDINGSBUMS oder eine Stadt für alle lesen. Anschließend findet eine Diskussion mit Bezug auf Kiel und insbesondere Gaarden statt. Veranstalterinnen sind: Stadtteilinitiative Gaarden, Subrosa, Wir in Kiel
Die geplante Rathausgalerie; die Bauvorhaben Hasenholz, Russee, Feldstraße, Suchsdorf; das Zentralbad; das Wirtschaftsbüro Gaarden, der Mega-Yachthafen; die Marke Stadt Kiel …..
Was hat das alles miteinander zu tun?

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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Hamburg: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2030

Das vor einer Woche von der Handelskammer Hamburg als 173-seitige Broschüre vorgelegte „Zukunftsbild“ „Hamburg 2030“ enthält in seinem Anhang IV (S. 167 ff.) und in der Kartenübersicht auf den Seiten 108/109 unter der Überschrift „Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2030“ detaillierte „Vorschläge für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen in Hamburg“ in der Größenordnung von fast 600 Hektar:
Dazu heißt es einleitend (S. 167): „Diese Flächen sind überwiegend noch nicht im gültigen Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen ausgewiesen; sie sind Ergebnis eines strukturierten Flächensuchprogramms der Handelskammer Hamburg. … Die Entwicklung der benannten Flächen bedarf eines sehr entschlossenen Handelns von Politik und Verwaltung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Flächenentwicklungen immer auch einen Eingriff in bestehende Situationen bedeuten. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass dagegen zahlreiche Bedenken erhoben werden. Als vorteilhaft könnte sich daher die Wahrnehmung der Planungshoheit durch den Senat im Rahmen eines Gewerbeflächenentwicklungsprogramms erweisen …“
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Kiel: Stellungnahme IG Hasenholz zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755

Nutzungsvorschlag Grünfläche Hasenholz
Erhalt der Grünfläche am Hasenholz
• Mehrheit der Anwohner für Erhalt der Fläche (mehr als 80 % der Haushalte, 153 Unterschriften aus 97 Haushalten)
• Während der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ sind allein von der IG Hasenholz über 70 Widersprüche an die Stadt Kiel übergeben worden.
• Anwohner wünschen sich eine naturnahe Entwicklung der Grünfläche am Hasenholz
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Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz

Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.

Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.

Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.
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Kiel: Stellungnahme Vorplanung Abschnitt Brook

Um diesen Plan geht es: 1,5 MB(!): Vorplanung für den Brook

Weitere Infos: Vorplanung zum Brook vorgelegt
planten.de/?s=Brook oder planten.de/tag/brook/

Vorplanung Abschnitt Brook – Stellungnahme
Änderung- und Ergänzungsvorschläge, Fragen

Grundsätzliches
Es fehlt im wesentlichen die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen und eine Pflegekonzeption. Vorschläge liegen vor in der Stellungnahme zu den Details, um dieses „Thema“ wenigstens punktuell aufzugreifen. Die Entwicklung eines an Umwelt- und Naturfreundlichkeit orientierten Pflegekonzeptes ist von zentraler Bedeutung. Dieses muss dauerhaft (!) die Kinder und Jugendlichen der Wohnumgebung und der benachbarten Einrichtungen einbeziehen.

Zahlreiche Vogelarten nutzen den Park als Brutraum. Dieses ist zu erhalten und aufzuwerten durch sehr gezielte Baumpflege und Lagerung anfallenden Schnittgutes in den Anlagen (Totholzhecken = Benjeshecken z.B.). Ein solches Vorgehen trüge auch zu Kosteneinsparungen und zur Verbesserung der Umweltbilanz der Bewirtschaftung des Parks bei. Link zur Thematik.

Die Totholzhecken können zur Gliederung der Anlage dienen und umwelt- und erlebnispädagogisch durch angeleitete Kinder und Jugendliche betreut werden

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