WIR in Kiel lehnt Ratskonzept Einwohnerbeteiligung ab

P ostkarte von WIR in Kiel zu Mitbestimmung und Teilhabe
Postkarte von WIR in Kiel für Mitbestimmung und Teilhabe
Quelle: WIR in Kiel
Die gestrige Ratsversammlung beschloss bei WIR-Gegenstimme das Konzept für die Entwicklung verbindlicher Leitlinien für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Landeshauptstadt Kiel. Alle Fraktionen und OB Kämpfer hielten Reden. Alle fanden es ganz toll, dass da was auf den Weg gebracht worden ist…
Ratsherr Scheelje (Grüne) schilderte die in seiner Wahrnehmung gelungene Bürgerbeteiligung zur Russeer Rampe ähh Hasseer Rampe ähh. Mit Hilfe des Saales kam er dann auf die Uhlenkrogrampe. Ratsherr Seele (SSW) las die irreführende Aussage(1) der Beschlussvorlage zur Rolle des Jugendbeirates vor. Linke und FDP äußerten zwar Kritik, stimmten aber lieber zu.
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Manipulativ: Leitlinien-Entwicklung Einwohnerinnen-Beteiligung Kiel

Menschenkinder unterstützen Zwerge für Katzheide.  § 47 f Gemeindeordung: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: (1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen...
Menschenkinder unterstützen Zwerge für Katzheide. § 47 f Gemeindeordung: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: (1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen…
Quelle: WIR in Kiel.
Das Konzept für die Entwicklung verbindlicher Leitlinien für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Landeshauptstadt Kiel ist manipulativ: Teilhabe für Bürger*innen nur im strengen Rahmen und im wichtigsten Gremium werden 8 Sitze durch ein gesteuertes Losverfahren vergeben. Es ist verwaltungsfreundlich (8 Sitze) und es ist auch ratsfreundlich (8 Sitze). Allein diese Aufteilung sagt viel aus.
Welche Beteiligungsmöglichkeiten gab es für die Kieler*innen für dieses Konzept?
Für ein gutes Ergebnis muss man ergebnisoffen viele Menschen mitnehmen und braucht Zeit für die Diskussion. Herr OB Kämpfer sollte seine Beschlussvorlage zurückziehen, um den Kielerinnen und Kielern die Möglichkeit zu geben, eigene Gedanken zum weiteren Prozess zu formulieren. Dazu muss die LH Kiel den Kieler*innen Infrastruktur wie Räumlichkeiten (Open Space)… zur Verfügung stellen. Auch fehlt eine Kinder- und Jugendbeteiligung zum Verfahren (Verstoss gegen § 47f Gemeindeordnung SH).
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Kein Aprilscherz: Sozial-geschichtete Zufallsstichproben-Bürgerbeteiligung in Kiel

Kiel - hier läuft alles transparent
Kiel – hier läuft alles transparent
Quelle: WIR in Kiel. Obwohl von OB Ulf Kämpfer am 1. April auf Fb veröffentlicht – kein Aprilscherz: Die acht Plätze für Bürger*innen in der Arbeitsgruppe sollen nach sozial geschichteten Kriterien per Zufallsprinzip ausgewählt werden (AG für Entwicklung verbindlicher Leitlinien für die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Landeshauptstadt Kiel). Sie sitzen nach dem Antrag des OB je 8 Mitgliedern der höchsten Verwaltung und der Ratsversammlungs-Fraktionen gegenüber.
Wo waren die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen in Kiel?
Einzig angemessen wäre eine Einwohner*innenversammlung, Open-Space-Räume… und die Möglichkeit Verfahren und Inhalte zu diskutieren. Vorher sollte keine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung stattfinden.
Am besten wäre, wenn OB Kämpfer (SPD) seine Vorlage zurückzieht.
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlagen

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.
Eine aktuelle Textspiegelung von GO §16g ist hier zu finden: Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Gemeindeordnung S-H § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung Bürgerbegehren § 9
Landesverordnung Bürgerentscheid § 10
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG
((Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – weggefallen))

Obige Links führen zur gültigen Fassung bei juris.de
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Trauerfeier für Ingrid Zimmermann am 22.12. in Kiel / Lehmkuhlen

Ingrid Zimmermann
7.9.1967 – 3.12.2014

Montag, 22.12.2014
Trauerfeier 10:00 Uhr
// Eichhofstr. 52, 24116 Kiel, Krematorium, Große Halle
Beisetzung 12:00 Uhr // Ruhepark Lehmkuhlen 24211

Kiel: Umweltausschuss beschließt Wald(nutzungs)konzept

Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Wald verkommt in Kiel zur Spekuliermasse -Beispiel: Nicht mehr vorhandener Pionierwald an der Kieler Hörn, der für das Zentralbad geopfert wurde.
Beispiel für Intransparenz, Nicht-Bürgerbeteiligung und (höflich) fachliche Mittelmässigkeit: Das neue Kieler Waldkonzept ist auf den Weg gebracht. Verabschiedung für die Mai-Sitzung des Kieler Rates vorgesehen.

Vor der Kommunalwahl im Mai 2013 war es dem grünen Bürgermeister der Landeshauptstadt Kiel Peter Todeskino zu heiß geworden. Nachdem er die ihm untergebene Verwaltung beauftragt hatte ein Waldkonzept zu ersinnen, das eine gute ökonomische Verwertbarkeit des Kieler Stadtwaldes ermögliche sollte, zog er das Konzept aufgrund öffentlicher Proteste zahlreicher Menschen und Organisationen überraschend zurück. Vor etwa einem Jahr begründete er dies mündlich mit Abstimmungsbedarfen mit den Umweltverbänden. Das war aber allenfalls eine halbe Wahrheit.
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Kiel: Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch Baustellenverkehr und Betrieb von Möbelkraft sind unzureichend berücksichtigt. Auch deswegen: JA beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel!
Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch Baustellenverkehr und Betrieb von Möbelkraft sind unzureichend berücksichtigt. Auch deswegen: JA beim Bürgerentscheid am 23.3.2014 in Kiel!
Lärmaktionsplan für Kiel
Kieler Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 7. März 2014 die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung s.u.) zu äußern. Der Lärmaktionsplan liegt in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 1. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 08.10.2009) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2007 und 2012 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
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