E.ON-Hauptversammlung: BBU wird Widerstand gegen neue Atomkraftwerke in Großbritannien unterstützen

Quelle: BBU e.V.

(Bonn, Essen) Anlässlich der Hauptversammlung des Energiekonzerns E.ON hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. scharfe Kritik an der Energiepolitik des E.ON-Konzerns geäußert. Dabei bezieht sich der BBU ganz aktuell auch auf die E.ON-Pläne zum Neubau von Atomkraftwerken in Großbritannien.

Das Gemeinschaftsunternehmen von E.ON UK und RWE „npower“ hat Ende April im Rahmen einer Auktion in Großbritannien den Zuschlag für Grundstücke in Wylfa und Oldbury erhalten. Beide Standorte gelten als mögliche Plätze für neue Atomkraftwerke in Großbritannien. RWE und E.ON wollen jetzt nach eigenen Angaben ihre Pläne vorantreiben, Atomkraftwerke mit einer Kapazität von mindestens 6000 Megawatt zu entwickeln.
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Unsichere Atomkraftwerke sofort abschalten

Krümmel-Demo 2009
Krümmel-Demo 2009
Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Nachricht des NABU dokumentiert.

Aus Tschernobyl lernen heißt Brunsbüttel, Biblis & Co stilllegen

Berlin – Zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986 fordert der NABU Politik und Energiekonzerne eindringlich auf, am gesetzlich verankerten Atomausstieg festzuhalten. „Tschernobyl liegt nicht so weit entfernt, wie manch einer denken mag. Bei uns heißen die Sicherheitsrisiken Asse, Brunsbüttel und Biblis“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In diesen Atomanlagen seien in den letzten Jahren massive Störfälle und Missstände aufgedeckt worden.
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Umweltschützer warnen vor EnBWs russischem Expansionskurs

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung von urgewald dokumentiert.

Russische Umweltschützer protestieren gegen Pläne des Energieversorgers EnBW, mit der Rosatom-Tochter „Inter RAO“ zu kooperieren. Am 20.April berichteten die russischen Wirtschaftszeitungen RBC Daily und Gazeta, dass EnBW und Inter RAO einen Kooperationsvertrag unterschrieben haben. Sie fürchten, dass das erste Kooperationsprojekt ein Atomkraftwerk in Kaliningrad werden könnte, für das Inter RAO einen westlichen Investor sucht.
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Nordseeschutz: Zu wenig und zu spät

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des WWF dokumentiert.

EU-Staaten beraten über neue Meeresschutzgebiete. / Neue WWF-Studie: Schutz der Nordsee noch immer mangelhaft.

Dringend notwendig: Schutzgebiete für Schweinswale und Delfine.

„Europas Schutzbemühungen für seine Meere sind noch immer mangelhaft“, sagt WWF-Experte Stephan Lutter anlässlich der Veröffentlichung einer aktuellen Studie der Umweltschutzorganisation zur Ausweisung von Schutzgebieten in der Nordsee. Mit der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) sind die EU-Mitgliedsstaaten die Verpflichtung eingegangen, Lebensräume und Arten auch auf See zu schützen und Meeresgebiete in das Natura 2000 Netzwerk aufzunehmen. Doch nach WWF-Angaben hinken die meisten Staaten den Zielvorgaben für Nordsee und Atlantik hinterher – und das, obwohl die Frist zur Umsetzung Ende 2008 verstrichen ist. Derzeit wird die Ausweisung von Meeresschutzgebieten der EU-Mitgliedsstaaten im irischen Galway auf den Prüfstand gestellt. Der WWF fordert, endlich die nach der FFH-Richtlinie definierten Gebiete in der Nordsee unter Schutz zu stellen. „Die EU-Staaten müssen ihren vertraglich geregelten Verpflichtungen nachkommen“, sagt Stephan Lutter, der für die Umweltstiftung an der Konferenz teilnimmt. Außerdem sei es höchste Zeit, auch in anderen Regionen – wie der Ostsee oder dem Mittelmeer – ein umfassendes Netz an Meeresschutzgebieten auszuweisen.
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Bodenschutz ist auch Klimaschutz

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Landwirtschaftsministerin Aigner bremst EU-Bodenschutzrichtlinie

Berlin/Brüssel – Der NABU hat an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner appelliert, bei der heutigen Sitzung der EU-Agrarminister ihren Widerstand gegen die geplante Bodenschutz-Richtlinie der Europäischen Union aufzugeben. Die von Aigner vorgeschlagene unverbindliche Strategie sei unzureichend. „Das Vorgehen von Frau Aigner ist ebenso unverständlich wie inakzeptabel“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Gerade Deutschland habe seit über zehn Jahren ein bewährtes Bodenschutzgesetz, in anderen Mitgliedstaaten fehlen solche Vorgaben. „Weder für die deutschen Landwirte noch für die Industrie bringt die geplante Richtlinie Erschwernisse, für viele andere Mitgliedstaaten wäre sie ein riesiger Fortschritt“, so Tschimpke.
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EU-Aktionsplan für Haie

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des WWF dokumentiert.

EU will mehr Schutz für Jäger der Meere
WWF begrüßt EU-Aktionsplan für Haie und fordert schnelle Umsetzung.

Hamburg – Der WWF begrüßt den am 05.02.2009 in Brüssel vorgestellten EU-Aktionsplan zum Schutz der Haie. „Das ist ein guter Tag für die Jäger der Meere“, sagte WWF-Meeresexperte Stephan Lutter. Mit der Initiative fordert die Kommission die EU-Staaten auf, den Schutz bedrohter Haie zu verbessern. In den europäischen Gewässern sind 40 Hai- und Rochenarten heimisch. Weltweit ist der legale Haifischfang zwischen 1984 und 2004 von 600.000 auf 840.000 Tonnen im Jahr angestiegen. Hinzu kommen schätzungsweise 13 Millionen Haie, die pro Jahr als ungewollter Beifang in der Fischerei verenden.
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Luftverschmutzung: EU-Kommission leitet wegen Feinstaubbelastung Verfahren gegen 10 Mitgliedstaaten ein

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der EU dokumentiert, von der auch Deutschland betroffen ist.

Die Europäische Kommission sah sich veranlasst, Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten einzuleiten, weil die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten wurden. Diese Partikel, deren Hauptverursacher die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen sind, können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und die Lebenszeit insgesamt verkürzen. Grund für die Kommission, jetzt zu handeln, ist das Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa im vergangenen Juni, derzufolge den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist eingeräumt werden kann, die für die Einhaltung der vorgeschriebenen PM10-Grenzwerte gilt.
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