Marine beschiesst Kieler Ostufer mit panzerbrechender Geschütz-Munition – Verbleib bleibt ungeklärt

Auch rund 2 Monate nach dem Beschuss dreier Kieler Stadtteile auf dem Ostufer durch die Bundesmarine, ist der Verbleib eines Teiles der Geschosse ungeklärt.

Umfangreiche Suchaktionen der Polizei mit rund 70 Beamten blieben erfolglos.

Wir haben mit mehreren Ohrenzeugen des Beschusses gesprochen. Aus diesen Angaben geht deutlich ein Einschlaggebiet im Bereich Tröndelsee / Langsee / Kleingartenverein Kiel-Ost hervor. Übereinstimmend wird von einer Detonation berichtet. Marine beschiesst Kieler Ostufer mit panzerbrechender Geschütz-Munition – Verbleib bleibt ungeklärt weiterlesen

Blauzungenkrankheit: ganz Schleswig-Holstein Beobachtungsgebiet

Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit in mindestens 11 schleswig-holsteinischen Orten sind Kiel und zahlreiche andere Städte und Gemeinden zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Davon sind primär die HalterInnen von Rindern, Schafen und Ziegen betroffen.

Schleswig-Holstein ist durch die Feststellung der Blauzungenkrankheit an verschiedenen Orten betroffen: (Angaben lt. MLUR v. 18.10.2007)

– Rosdorf (Kreis Steinburg)
– Krüzen (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Wakendorf II (Kreis Segeberg),
– Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Kisdorf (Kreis Segeberg),
– Mühlenrade (Kreis Herzogtum Lauenburg),
– Reinfeld (Kreis Stormarn)
– Basthorst (Kreis Herzogtum Lauenburg)
– Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
– Tremsbüttel (Kreis Stormarn) und
– Winsen-Stelle (Kreis Harburg, Niedersachsen).
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Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Gewässerexperten tagten in Reinfeld | Trave als Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Schleswig-Holsteins Gewässerschutz im Focus des NABU-Bundesfachausschusses

Neumünster, 16. Oktober 2007. Vom 12. bis 14. Oktober 2007 tagten auf Einladung des NABU Schleswig-Holstein 13 NABU-Gewässerschutzexperten aus dem gesamten Bundesgebiet in Reinfeld bei Bad Oldesloe, um sich vor Ort im Rahmen von Exkursionen und Gesprächen einen Eindruck von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL im nördlichsten Bundesland zu verschaffen. „Die Trave ist eines der bedeutendsten Gewässer in Schleswig-Holstein und damit auch ein weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus interessantes Beispiel für die Chancen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einem Bundesland“, fasste der Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses „Lebendige Flüsse“, Rocco Buchta, das Ergebnis der Tagung zusammen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in SH – Beispiel Trave weiterlesen

Gegen privaten Straßenbau – Gesetzentwurf der Linken im Bundestag

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/4658

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothée Menzner, Roland Claus, Eva Bulling-
Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und
die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
(… Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzänderungsgesetz –
… FStrPrivFinGÄndG)

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Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)

Spiel- und Sitzgelegenheiten aus Naturstein

Autor: Andreas Regner

Aus Natursteinen lassen sich vielfältigste Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für Kinder schaffen.
Nachfolgend sind zwei sehr verschiedene Bauweisen aus bearbeitetem und unbearbeitetem Naturstein fotografisch dokumentiert und erläutert.

Sitzgelegenheit, die auch zum Balancieren einlädt. Foto: A.Regner.

Hier eine einfache Sitzgelegenheit, die auch zum Balancieren einlädt. Kindertagesstätte der Ev. Kirche in Krummesse (bei Lübeck, Schleswig-Holstein). Die Aufnahme entstand während der Bauphase.

Dieser Spielbereich ist Teil des Bauhofes der Kinder: In ihm werden lose Spielmaterialien wie Natur- und Werksteine, Holzstücke und anderes mehr gesammelt. Sie dienen als Baustofflager für die Bauaktionen der Kinder auf dem Gelände. Hier fehlt auch ein kleiner Tisch nicht, der zum Beispiel dem Bearbeiten von Werkstücken dienen kann. Die Marmortischplatte ist nur lose aufgesetzt, was voraussetzt, dass es keinen hohen Zerstörungsdruck von Älteren gibt.

Im Vordergrund noch zu sehen die Natursteinplatte, die eine Brücke über einen kleinen Wasser(spiel)graben ist.

Verwendet wurden Steine, die in den meisten Kirchengemeinden in den Steinschredder wandern: Auf jedem Friedhof fallen Natursteine an, die oftmals entsorgt werden. Meist werden sie dann in Recyclinghöfen zerkleinert und finden als Wegebaukörnung Wiederverwendung.
Begründet wird die Entsorgung teils mit dem Respekt vor den Toten, die eine Wiederverwendung von Grabsteinen und deren Unterkonstruktionen verbiete. Der oben geschilderte Ablauf zeigt deutlich, dass auch bei einer Entsorgung durchaus eine Wiederverwendung stattfindet.

Sitzrund auf einem Hügel. Foto: A.Regner.

Ganz anders die Konzeption des Sitzrundes auf einem Hügel in etwa 1 Meter Höhe. Dieser Platz kann auch gut für einen Mittagskreis o.ä. benutzt werden. Die grossen Feldsteine dienen als Sitzgelegenheit und Tisch in einem. Auch können sie Anlehnung bieten. Ein offener Raum, der sowohl der Ruhe als auch für Aktivitäten Platz gibt. Eingefügt wurden auch grössere Stammabschnitte eines Laubbaumes.
Gefüllt wurde das Steinrund mit gewaschenem Kies. Überwiegend wurde in der Konzeption für diesen Kindergarten auf diesen Baustoff verzichtet. Zum Einsatz kam er noch beim oben beschriebenen Kinderbauhof. Insofern bietet er auch einen relativ trockenen Sandspielbereich mit nur sehr geringem Lehmanteil. Ansonsten wurde ausschliesslich Sand mit höheren Lehmanteilen verbaut. Dieser bietet für die Kinder wesentlich mehr Spiel- und Erlebnismöglichkeiten. Beispielsweise ist er formbar. Bei gewaschenen Kies gelingt dies nur im feuchten Zustand.Sitzrund und Feldsteintreppe. Foto: A.Regner.Bild 3 zeigt einen grösseren Spielhügel mit Feldsteintreppe und einem weiteren Sitzrund für Morgenkreise und derartige Gruppenaktivitäten. Alle Aufnahmen entstanden während der Bauphase vor einigen Jahren.