
Kategorie: Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben

Ostseeschutz nützt auch den Fischereibetrieben
+ Naturschutzverbände im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags: Aktionsplan Ostseeschutz schnell umsetzen!
+ Fischereifreie Schutzgebiete tragen zur Erholung der Fischpopulationen bei
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Graffiti in Kiel-Hassee: CTRL
Graffiti am Barkauer Kreuz: OTEK
Gemeindeordnung GO S-H: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren bzw Bürgerentscheid spielen in Schleswig-Holstein v.a. folgende Rechtsvorschriften eine Rolle (Permanentlinks auf die gültige Fassung der Vorschrift):
Gemeindeordnung: § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 9 Bürgerbegehren
Landesverordnung GKAVO: § 10 Bürgerentscheid
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG
Textspiegelung §16g GO S-H
Gemeindeordnung GO Schleswig-Holstein § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
1. Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,
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§ 16f Gemeindeordnung S-H: Einwohnerantrag

Einwohnerantrag
(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.
(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.
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Positionspapier zum Ostseeschutz

Gemeinsames Positionspapier: Forderungen der Naturschutzverbände und des Landesnaturschutzbeauftragten für einen besseren Schutz der Ostsee
Der Schutz der Ostsee muss dringend auf Landes- und Bundesebene sowie international verbessert werden.
Im Auftrag des Naturschutzbeauftragten Holger Gerth und aller beteiligten Naturschutzverbände veröffentlichen wir Forderungen für einen besseren Schutz der Ostsee.
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