Landesmöbelhauptstadt KielDer erste Bürgerentscheid in der Kieler Stadtgeschichte wirft seine Schatten voraus. Für die Abstimmung kann ab sofort auch online ein Abstimmungsschein beantragt werden (ähnlich zur Briefwahl) :Abstimmungsscheine online beantragen.
Wer sein JA lieber direkt in die Wahlurne tragen möchte kann hier sein Wahllokal finden: Wahllokalfinder
Möbelkraft Kiel - Protestleuchten im Dezember 2011Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Planungen für ein großes Möbelmarktzentrum auf dem Kleingartengelände “Prüner Schlag” zu stoppen. Wir möchten die Fläche als Grün- und Erholungsfläche innerhalb des Kieler Grüngürtels, der sogenannten grünen Lunge, erhalten.
Protest gegen rot-grüne Betonpolitik in Kiel.Sagt der DGB Geschäftsführer Frank Hornschu wissentlich die Unwahrheit?
Der Geschäftsführer des DGB Nord Frank Hornschu äußert sich in den Kieler Nachrichten zum Ansiedlungsplan von Möbel Kraft . Ihn hat„vor allem die Zusicherung des Unternehmens“ überzeugt „ mindestens 300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen“: Der Kollege Hornschu behauptet weiter ebenso wahrheitswidrig: „Möbel Kraft hat eine entsprechende Verpflichtung unterzeichnet“. (KN 21.01.2014)
RICHTIG ist: im Vertrag mit Krieger gibt es KEINE ZUSICHERUNG und KEINE VERPFLICHTUNG versicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. „Krieger beabsichtigt, mit der Umsetzung dieses Vorhabens mindestens 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen.“ Kiel: DGB-Chef zur Durchsetzung von Möbelkraft am Rande der Wahrheit weiterlesen
...Fledermaus doof, Kulturgeschichte doof...Parallel zur Wahl des Oberbürgermeisters findet am 23. März ein Bürgerentscheid zur Verhinderung der Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel statt. Beteiligen Sie sich an diesem Entscheid und stimmen mit JA!. Der erste Bürgerentscheid in der Kieler Stadtgeschichte will den Prüner Schlag erhalten, der von der Krieger Gruppe (Höffner u.a.) bedroht ist, die dort zwei Möbelmärkte errichten will. Neben katastrophalen Umweltauswirkungen würde die Ansiedlung der zwei Märkte Arbeitsplätze vernichten und nachhaltig das Stadtbild beeinträchtigen.
Apfelsaft statt Möbel KraftKieler Nachrichten
– z. Hdn. Bodo Stade-
Lokalredaktion
Fleethörn 1-7
24103 Kiel
Ihr Kommentar in der KN vom 11.12.2013 unter der Titelzeile „Wer hat das Sagen?“ zur Zulassung des Buergerbegehrens gegen die Ansiedlung von Möbel-Kraft.
Sehr geehrter Herr Stade,
ihr Kommentar ist dann schlüssig in seiner Argumentation, wenn sie davon ausgehen, dass die Wahlbevölkerung mit der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl ihre Kontroll- und Korrekturrecht vollständig abgeben hat und die Ratsversammlung fünf Jahre lang mit allen Vollmachten machen lassen muss. Richtig jedoch ist, dass eine Wahl in den Rat kein Blankoscheck ist.
Im Fall Möbel Kraft haben die Damen und Herren Vertreter offenkundig das vermissen lassen, was nicht nur im Wahlkampf sondern auch während der Wahlzeit geboten ist, nämlich das Ohr am Mund des Bürgers zu haben. Allzu leichtfertig hat man den üblichen Versprechungen geglaubt und dafür für kleines Geld eine große Grünfläche der Stadt hergegeben. Offener Brief an die Kieler Nachrichten zu ihrer Berichterstattung zum Bürgerbegehren weiterlesen
Todesgrüno der Schein-BaumschützerDie Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Bauvorhaben Möbel Kraft und Sconto auf dem Kleingartengelände am Prüner Schlag/ Brunsrade haben Post von Bürgermeister Todeskino bekommen. Todeskino entlarvt sich dabei als Steigbügelhalter für Krieger (Möbel Kraft) und trägt seinen Teil dazu bei, dass demokratische Anliegen des Bürgerbegehrens zu hintertreiben.
Das “Lob” das Todeskino dabei ausspricht ist verlogen und zynisch, weil er sich bewusst ist, mit dieser Entscheidung dem nun folgenden Bürgerentscheid eine Grundlage zu entziehen. Er provoziert den Souverän (BürgerInnen), der sich mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren die Entscheidung in der Sache (vom Rat) zurück geholt hat.
Vor diesem Hintergrund ist seine nachfolgende Passage zweifelhaft. Denn es wäre bei nicht böswilliger Interpretation ein verfassungsrechtliches Gebot die anstehende Entscheidung nicht durch diese Verwaltungsentscheidung ins Leere laufen zulassen. in der Abwägung dürften die Ansprüche des Investors hinter den Ansprüchen des Souveräns stehen.