Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Hasenholz in Kiel
Hasenholz in Kiel
Kann das richtig sein?
Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz

Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Schweden: Abholzung der letzten Naturwaldgebiete geht weiter

Protestaktion von Robin Wood gegen Zellstoffkonzern SCA
In dem heute erschienenen Report „Under the Cover of the Swedish Forestry Model“ dokumentiert der größte schwedische Naturschutzverband SSNC (Swedish Society of Nature Conservation), dass weder das schwedische Forstgesetz noch freiwillige Verpflichtungen der Waldbesitzer zur Einhaltung von Zertifizierungsstandards die wenigen in ihrer Ursprünglichkeit noch erhaltenen Waldgebiete vor der Zerstörung durch Kahlschlag bewahren. Mehr als 20 Prozent des Zellstoffs für das in Deutschland verwendete Papier stammt aus schwedischen Wäldern.
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Kiel: Hirschfeld-Preis 2011 für Kollhorst e.V.

In Zusammenarbeit mit der Brunswiker Stiftung und der Bürgerstiftung Kiel, in Erinnerung an den bedeutenden Gartentheoretiker Christian Cay Lorenz Hirschfeld (1742-1792) verlieh die Bürgerstiftung Kiel am Dienstag, 22. Februar, zum zweiten Mal den Hirschfeld-Preis im Kieler Ratssaal. Den mit 5.000 Euro dotierten Preis erhielt in diesem Jahr der Kollhorst e.V. Er betreut den Naturerlebnisraum „Alte Stadtgärtnerei Kollhorst und Umgebung“ und das dazugehörige Naturerlebniszentrum. Überreicht wurde die Auszeichnung von dem Vorsitzenden der Bürgerstiftung Kiel, Bürgermeister a.D. Karl-Heinz Zimmer, und dem Vorsitzenden der Brunswiker Stiftung Kiel, Ernst Georg Jarchow. Neben dem Kollhorst e.V. waren die Arbeitsgemeinschaft Schwanenseepark sowie der Ortsbeirat Wik für seine Initiative „Pflanzung einer Obstbaumwiese“ für den Preis vorgeschlagen.
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Kiel: Erneute Anzeige gegen SAW wegen Baumzerstörung im Vieburger Gehölz

Textdokumentation einer Anzeige gegen die SAW
Erneute Anzeige gegen SAW wegen Verstoss gegen Baumschutzsatzung im Vieburger Gehölz

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.2.2011 habe ich Sie (Umweltamt) angeschrieben wegen eines massiven Verstoßes der SAW gegen die Kieler Baumschutzsatzung und einer Anfrage bzgl. der Nutzung der Verkehrsinsel durch selbige.
Hiermit zeige ich das o.a. Unternehmen erneut an wegen wiederholten Verstoßes gegen die Kieler Baumschutzsatzung und u.U. das Landeswaldgesetz.
Ich hatte das zwischenzeitliche Abräumen des Baumaterials durch die SAW als mögliches Zeichen für ein Tätigwerden des Umweltamtes gedeutet. Leider hielt das nicht lange vor: Die SAW nimmt weiterhin massive Anschüttungen mit bis zu über zwei Meter Höhe an den Bäumen vor:
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Kiel: Anzeige gegen SAW wegen Verstoss gegen Baumschutzsatzung im Vieburger Gehölz

Textdokumentation einer Anzeige gegen die Schleswiger Asphaltwerke (Straßenbauunternehmen), die ich gestern z.K. erhielt:
Anzeige gegen SAW wegen Verstoss gegen die Kieler Baumschutzsatzung und möglicherweise Landeswaldgesetz; Krusenrotter Weg (Vieburger Gehölz)

hiermit zeige ich das o.a. Unternehmen an wegen Verstoßes gegen die Kieler Baumschutzsatzung und u.U. das Landeswaldgesetz.

Seit mindestens 9 Tagen hat es rechts (von der Stadt aus betrachtet) des Krusenrotter Weges im Vieburger Gehölz dieses als Abstellplatz und Lagerplatz (meterhohe Anschüttungen mit Kies) missbraucht. Das ganze findet statt im Wurzelbereich von Fagus sylvatica, Rot-Buche, die extrem empfindlich gegen Anschüttungen und Wurzelraumverdichtung ist (gestörter Gasaustausch u.a.).
Mit dem sicheren Abgang mehrerer Großbäume ist zu rechnen.
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