Umweltschützer und Regenwaldindianer in Ecuador haben einen weltweit einmaligen juristischen Sieg gegen einen multinationalen Konzern gewonnen. Sie haben erfolgreich den US-amerikanischen Ölmulti Chevron-Texaco auf Milliarden Euro Schadensersatz verklagt – für die katastrophalen Schäden der Erdölförderung an den Menschen und ihrer Natur in dem kleinen südamerikanischen Land.
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Kategorie: Wasser
Natürliche und künstliche Gewässer: Bach, Bachlauf, Tümpel und Teich, Seen, Wasserpflanzen und -tiere.
Castortransport nach Lubmin unterwegs

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Lubmin niX da! des Anti-Atombündnisses NordOst.
U.a. ist dort eine Übersicht fast aller Aktionen veröffentlicht, die sich gegen den transport des hochgiftigen plutoniumhaltigen Abfalls richten.
Volksentscheid in Berlin: 98,2 % der WählerInnen sind schlauer als der Senat

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Berlin: Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe

Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben, der im Amtsblatt für Berlin vom 17. Dezember 2010 veröffentlicht ist und im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer Daten vorbehaltlos offen zu legen. Sie bedürfen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie sind unwirksam, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt werden.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu? (Ja/Nein)
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Kiel: Ökokatastrophe Megayachthafen
Mit freundlicher Genehmigung des Autors Gisbert Jäger spiegele ich seine Stellungnahme zum Projekt Megayachthafen. Dort finden Sie auch den Originaltext mit zahlreichen Bildern und Grafiken.
Warum diese Seite? Ich möchte der submarinen Landschaft vor dem Hindenburgufer „ein Gesicht“ geben, damit die Verantwortlichen für den Bau des Megayachthafens wissen, was sie vernichten. Wir sind an den Grenzen der Belastung unserer Natur angekommen. Das ist keine romantische Spinnerei. Es entspricht nicht mehr dem heutigen Denken , dass alles was wirtschaftlich machbar ist, auch durchgeführt werden sollte. Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Menschen gegenüber der submarinen Landschaft ein völliges Desinteresse vorhanden ist, weil es an Kenntnis über marine Ökologie fehlt. Man kann diese Dinge ja nicht sehen. Wenn es z.B. um Schweinswale geht, dann sind große Teile der Bevölkerung berührt. Diese ökologischen Zusammenhänge sind ja auch schwierig und weitgehend unbekannt. Darum sind sie auch so leicht zu vernachlässigen.
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Grünfrass in Hamburg – Unterwegs in der Umweltzerstörungshauptstadt
Auf der InternetseiteGrünfraß in Hamburg – Unterwegs in der Umweltzerstörungshauptstadt hat die Projektgruppe Stadtnatur Hamburg damit begonnen, die anhaltende, systematische Ausräumung der natürlichen Stadtvegetation und die exzessiven Baumfällungen in Hamburg zu dokumentieren. Die Projektgruppe ruft alle Hamburgerinnen und Hamburger auf, sich an dieser Dokumentation zu beteiligen.
Fotos und Berichte – möglichst in elektronischer Form – können an die eMail-Adresse der Projektgruppe Stadtnatur Hamburg prostadtnatur@arcor.de oder an die Kontaktadresse der Isebek-Initiative geschickt werden. Nach Möglichkeit sollte dabei eine Kontaktperson mit eMail-Adresse angegeben werden, über die weitere Informationen zu dem jeweiligen Fall ausgetauscht werden können.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg
Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?
03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?
05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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