Verklappung von Hamburger Hafenschlick: BUND befürchtet Gefahren für Meeresumwelt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Von der jetzt durch die SH-Landesregierung genehmigten Ablagerung von weiteren 8 Millionen Tonnen Hamburger Hafenschlick befürchten die BUND Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein „erhebliche negative
Auswirkungen auf die Meeresumwelt“.

„Die Urlauber an der Nordseeküste müssen schon heute durch aufgeschwemmten Schlick waten, der wahrscheinlich durch die Elbvertiefung verursacht wurde. Da genehmigt das Kabinett klammheimlich die Verklappung von 8 Millionen
Tonnen Hafenschlick, ohne vorher ein geregeltes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.“, kritisiert die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, Sybille Macht-Baumgarten.
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Strandeinzäunung am Leuchtturm Friedrichsort soll die Küstenvegetation schützen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Der Falckensteiner Strand wird im Bereich des Leuchtturms Friedrichsort im Sommer viel besucht. Zum Schutz der Küstenvegetation hat das Umweltschutzamt jetzt einen Abschnitt des Strandes südlich des Leuchtturms eingezäunt. In diesem Bereich mussten im vergangenen November massenhaft wuchernde Bestände der Kartoffelrose mit dem Bagger gerodet werden. Die Kartoffelrose hatte dort zahlreiche andere Pflanzen verdrängt, und damit Tiere, die auf diese Pflanzen angewiesen sind. Jetzt wachsen dort wieder Strandpflanzen. Das Umweltschutzamt bittet Strandbesucher, den eingezäunten Bereich zum Schutz des Biotops nicht zu betreten – auch nicht, um die Windjammerparade zur Kieler Woche zu beobachten.
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EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

Europäischer Tag der Meere: Plenardebatte über eine EU-Politik für Küsten und Meere

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Meere sind überlebensnotwendig für Mensch und Tier

Verschmutzung, Klimawandel, Überfischung und die auswuchernde Bebauung der Küsten gefährden das Ökosystem der Meere sowie auf lange Sicht deren wirtschaftliche Nutzung. Zukünftig soll nach dem Willen von Kommission und Verkehrsausschuss die EU dazu beitragen, die maritimen Wirtschaftszweige weiterzuentwickeln und gleichzeitig die bedrohte Meeresumwelt zu schützen. Am erstmals stattfindenden Europäischen Tag der Meere debattiert das Plenum einen Bericht zur zukünftigen Meerespolitik der EU. Europäischer Tag der Meere: Plenardebatte über eine EU-Politik für Küsten und Meere weiterlesen

Grenzerfahrungen machen – Radtour gegen den Klimawandel

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der BUND-Jugend Schleswig-Holstein dokumentiert. Dort kann man sich auch anmelden für die Radtour sowie weitere Informationen erhalten.
BUNDjugend Schleswig-Holstein radelt von Eutin zur Wismarbucht

Gemeinsam mit der BUNDjugend Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet die BUNDjugend Schleswig-Holstein eine Radtour für Jugendliche ab 16 Jahren. Vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2008 wollen Jugendliche aus den zwei Bundesländern einander begegnen und zusammen gegen den Klimawandel aktiv werden.
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EP: Environmental impact of New Flame shipwreck off Gibraltar

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

In a resolution on a recent shipwreck off the coast of Gibraltar, MEPs ask the Commission to check whether the authorities took the right measures to avoid the accident and, if not, to take legal action. They ask for information on the content of the cargo and plans for removing the vessel. They also believe the accident makes the case for tougher EU maritime safety measures.
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EP: Konkrete Maßnahmen gegen den „ökologischen Fußabdruck“

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament fordert konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt. 190 Vertragsstaaten hätten das Übereinkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt und ihrer Erhaltung unterzeichnet, einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der EU. Nun gehe es um eine ernsthafte Umsetzung des Übereinkommens, da sonst die Glaubwürdigkeit der EU leiden könnte.
Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 ernsthaft aufzuhalten und bis 2010 ein weltweites Netz geschützter Gebiete zu Lande und bis 2012 ein ebensolches Netz geschützter Seegebiete einzurichten.
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