Gen-Raps-Klagen von Bioland und BUND: Ministerium darf Daten nicht länger zurückhalten

Bereits im September 2009 wurde auf Klagen des Anbauverbandes Bioland und der Umweltorganisation BUND das Landwirtschaftsministerium per Gerichtsurteil zur Bekanntgabe von Daten über kontaminierte Gen-Raps-Felder in Schleswig-Holstein verurteilt. Trotzdem verweigerte das zuständige Ministerium die Übermittlung dieser Daten und beantragte die Zulassung der Berufung. Und dies, obwohl von den Gerichten in Hannover und Braunschweig bereits rechtskräftige Urteile zur selben Rechtslage vorlagen.
Jetzt wies das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Zulassung der Berufung ab. Dem Landwirtschaftsministerium stehen damit keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung, um die Herausgabe der Daten über gentechnisch kontaminierte Ackerflächen noch länger zu verweigern.
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