Fluggesellschaften sollen ab 2012 für Treibhausgas-Emissionen bezahlen

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

In der oberen Troposphäre: Flugzeugabgase verändern das Klima

Ab 2012 soll der Flugverkehr in das Emissionshandelssystem der EU einbezogen werden. Für die Treibhausgas-Emissionen von Flügen, die in der EU landen oder starten, müssen die Airlines dann teilweise Emissionszertifikate erwerben. Die Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen soll sukzessive verringert werden. So sieht es der zwischen Berichterstatter Peter Liese (CDU) und dem Ministerrat ausgehandelte Richtlinientext vor. Am Dienstag stehen Debatte und Abstimmung darüber im Plenum an. Fluggesellschaften sollen ab 2012 für Treibhausgas-Emissionen bezahlen weiterlesen

EU-Klimaschutzpaket 2020: Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Klimawandel stoppen, Emissionen vermindern

Wie wird das Europäische Emissionshandelssystem ETS, das einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der europäischen Treibhausgase leisten soll, ab 2013 aussehen? Ende Januar präsentierte die Kommission einen Richtlinienentwurf, der auf eine Ausweitung des Systems auf weitere Industriebranchen und Treibhausgase sowie eine Verknappung der Emissionsberechtigungen abzielt. Parlamentsberichterstatterin Avril Doyle unterstützt die Vorschläge, macht im Detail jedoch eine Reihe von Änderungsvorschlägen.
Der europäische Emissionshandel wurde Anfang 2005 als Emissions Trading Scheme (ETS) durch die EU etabliert. Im Januar 2008 begann die zweite Phase, die bis Ende 2012 läuft.
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MEPs and Council Presidency reach deal on airline emissions

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Following a series of meetings between MEPs and the Slovenian Presidency of the Council, the two sides have agreed details of how to include aviation in the EU Emissions Trading System. The compromise agreement reached yesterday still needs to be formally endorsed by the full Council and put to a second reading vote at Parliament’s July plenary session in Strasbourg.
The main elements of the compromise are as follows:
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Strandeinzäunung am Leuchtturm Friedrichsort soll die Küstenvegetation schützen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Der Falckensteiner Strand wird im Bereich des Leuchtturms Friedrichsort im Sommer viel besucht. Zum Schutz der Küstenvegetation hat das Umweltschutzamt jetzt einen Abschnitt des Strandes südlich des Leuchtturms eingezäunt. In diesem Bereich mussten im vergangenen November massenhaft wuchernde Bestände der Kartoffelrose mit dem Bagger gerodet werden. Die Kartoffelrose hatte dort zahlreiche andere Pflanzen verdrängt, und damit Tiere, die auf diese Pflanzen angewiesen sind. Jetzt wachsen dort wieder Strandpflanzen. Das Umweltschutzamt bittet Strandbesucher, den eingezäunten Bereich zum Schutz des Biotops nicht zu betreten – auch nicht, um die Windjammerparade zur Kieler Woche zu beobachten.
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EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

EU: Novellierte Abfallrichtlinie soll Müllberge reduzieren

Vermeiden, wieder verwenden, wiederverwerten – Abfallberge reduzieren

In der EU fallen jährlich 3.500 Kilo Abfall pro Person an und die Tendenz ist steigend. Am Dienstagmittag werden die Europa-Abgeordneten voraussichtlich abschließend in zweiter Lesung eine EU-Richtlinie verabschieden, die eine Trendwende herbeiführen soll und Zielquoten für Abfallvermeidung, Mehrweg und Recycling festlegt.
Der von Berichterstatterin Caroline Jackson (Europäische Volkspartei – Europäische Demokraten (EVP-ED) mit dem Ministerrat ausgehandelte Kompromiss über eine novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht insbesondere Zielgrößen für die Wiederverwertung (Mehrwegsysteme) und Recycling vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die Mitgliedsstaaten erreichen, dass mindestens die Hälfte des Papier-, Glas- und Metallaufkommens im Hausmüll recycelt oder wiederverwendet werden. Für Bau- und Abbruchabfälle (Sondermüll ausgenommen) sollen 70% erreicht werden.
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EP: Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament hat am 21.5.2008 die Richtlinie „über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
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