Fluggesellschaften sollen ab 2012 für Treibhausgas-Emissionen bezahlen

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

In der oberen Troposphäre: Flugzeugabgase verändern das Klima

Ab 2012 soll der Flugverkehr in das Emissionshandelssystem der EU einbezogen werden. Für die Treibhausgas-Emissionen von Flügen, die in der EU landen oder starten, müssen die Airlines dann teilweise Emissionszertifikate erwerben. Die Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen soll sukzessive verringert werden. So sieht es der zwischen Berichterstatter Peter Liese (CDU) und dem Ministerrat ausgehandelte Richtlinientext vor. Am Dienstag stehen Debatte und Abstimmung darüber im Plenum an.
Im Rahmen des 2005 von der EU eingeführte Emissionshandelssystems (ETS) müssen Firmen für ihre Treibhausgas-Emissionen über Zertifikate (Emissionsberechtigungen) verfügen, deren Gesamtmenge begrenzt ist. Firmen, die ihren Treibhausgas-Ausstoß reduzieren, können Zertifikate verkaufen, während für zusätzliche Emissionen umgekehrt Zertifikate erworben werden müssen. Derzeit werden solche Zertifikate für rund 27 Euro gehandelt.

Bisher wurden die Fluggesellschaften anders als etwa die Energieversorger nicht dem Europäischen Emissionshandelsystem unterworfen. Die Treibhausgas-Emissionen des Luftverkehrs haben sich seit 1990 jedoch verdoppelt und steigen weiter wie in kaum einem anderen Sektor. Sie drohen damit Verminderungen in anderen Bereichen im Sinne des Klimaschutzes zunichte zu machen.

Parlament konnte wichtige Änderungen durchsetzen

Das Europaparlament hatte in der ersten Lesung im November 2007 deutliche Nachbesserungen an den Kommissionsvorschlägen für die Einbeziehung des Flugverkehrs in das Emissionshandelssystem gefordert und sich damit in den Verhandlungen mit dem Ministerrat letztendlich zumindest teilweise durchsetzen können.

Während etwa der Kommissionsvorschlag die Frage offenen gelassen hatte, welchen Anteil der Zertifikate die Fluggesellschaften ab 2012 kostenlos erhalten und welcher Anteil versteigert wird, sieht der ausgehandelte Text nun vor, dass 15% versteigert werden und 85% kostenlos zugeteilt werden. Der EU-Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, wollte ursprünglich 90% der Berechtigungen kostenlos an die Airlines abgeben.

Starker Anreiz für Verminderung des Treibhausgas-Ausstoßes

Weiterer Verhandlungsgegenstand war die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten, die der Luftfahrtindustrie (kostenlos oder per Auktion) zur Verfügung gestellt wird. Kommission und Ministerrat wollten ursprünglich Berechtigungen zuteilen, die 100% der durchschnittlichen Emissionen der Luftfahrt in den Jahren 2004-2006 entsprochen hätten.

Das Parlament konnte durchsetzen, dass die Gesamtmenge zunächst (im Jahr 2012) auf 97% und 2013 auf 95% begrenzt wird. Allerdings soll es den Airlines möglich sein, auch Zertifikate zuzukaufen, die von Firmen anderer Sektoren angeboten werden.

Vorleistungen werden honoriert

Die Zertifikat-Menge, die jeder einzelnen Fluglinie zugeteilt wird, richtet sich nicht wie ursprünglich vorgesehen an den Emissionen früherer Jahre, sondern an einem einheitlichen europäischen Vergleichswert (sog. Benchmark).

Dadurch wird verhindert, dass Airlines, die bereits in der Vergangenheit Anstrengungen zur Effizienzsteigerung unternommen haben, benachteiligt werden. „Fluggesellschaften, die bereits über sehr effiziente Maschinen verfügen, müssen weniger Maßnahmen ergreifen als Airlines mit veralteten Flugzeugen“, erläutert Berichterstatter Peter Liese (CDU, NRW) die Konsequenzen der Regelung.

Umfassende Regelung mit wenigen Ausnahmen

Wichtig war dem Parlament auch, dass sowohl Flüge von als auch Flüge nach Europa von Anfang an einbezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um europäische oder außereuropäische Fluglinien handelt.

Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten entsprechend den Forderungen des EU-Parlaments die Erlöse aus den Zertifikats-Auktionen möglichst in den Klimaschutz investieren und müssen über die Verwendung Bericht ablegen.

Auch wurde vereinbart, dass nur eine eng begrenzte Zahl von Flügen (z.B. Rettungsflüge, Flüge für Forschungszwecke), kleine Unternehmen und Kleinstflugzeuge von der Regelung ausgenommen werden. Sonderflüge etwa von Regierungsmitgliedern gehören nicht zu den Ausnahmen.

Ergänzung (8. Juni 2008): Der zwischen Berichterstatter und Ministerrat ausgehandelte Text wurde am Dienstag vom Plenum mit 640 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen angenommen.

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