Transparenz ist Grundlage von MitbestimmungTextspiegelung: Artikel von Katja Mentz, GAL Lübeck. Der nachfolgend gespiegelte Beitrag unterliegt dem deutschen Urheberrecht.
Kommunalaufsicht bestätigt: Kinder- und Jugendbeteiligung auch bei Schwimmbadpreisen missachtet – Linke & GAL fordern Konsequenzen
Die Schwimmbadpreise wurden zum 1. März 2026 per Bürgerschaftsbeschluss angehoben, ohne dass Kinder und Jugendliche dazu befragt wurden. Sowohl die Erhöhung als auch die fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung stießen bei der Fraktion Linke & GAL auf Kritik. Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) schaltete deshalb die Kommunalaufsicht ein und bat um deren Stellungnahme. Die Kommunalaufsicht stellt nun klar: Die Interessen junger Menschen sind hier unmittelbar berührt. Konsequenz nach der Gemeindeordnung in solchen Fällen: Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist durchzuführen. Lübeck: Kommunalaufsicht bestätigt: Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schwimmbadpreisen missachtet weiterlesen
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Kommunalaufsicht stärkt Linke & GAL: Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung durch Jamaika rechtswidrig
Die Fraktion Linke & GAL hatte sich im Juli 2025 mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht gewandt, um einen Beschluss der Bürgerschaft mit fehlender Kinder- und Jugendbeteiligung zu prüfen. Ursächlich war, dass CDU, Grüne und FDP 1,5 Personalstellen umgewidmet hatten, die fest für den Jugendtreff Marli und für Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Holstentor-Nord eingeplant waren. Stattdessen sollten diese Personalstellen nach dem Willen der Jamaika-Fraktionen für den zukünftigen Kinder- und Jugendbeirat vorgesehen werden. Lübeck: Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung rechtswidrig weiterlesen
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“ Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1023 Altes Postareal
Alle Kieler:innen und sonstige Interessierte / Betroffene, Vereine, Unternehmen… können bis zum 23.02.2026 ihre Stellungnahme(Anregungen, Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich z.B. per E-Mail einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen. Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1023 Altes Postareal weiterlesen
Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer HöhenÖffentlichkeitsbeteiligung Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung§ 16f
Einwohnerantrag
(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung oder im Fall der Übertragung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der zuständige Ausschuss bestimmte ihr oder ihm obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.
(2) Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung oder von dem zuständigen Ausschuss zu hören.
(3) Der Antrag muss in Gemeinden
bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 %,
bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4,5 %,
bis zu 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 %,
bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3,5 %,
bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 %,
bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2,5 %,
mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 2 %
der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
(4) Der Antrag braucht nicht beraten und entschieden zu werden, wenn in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein zulässiger Antrag gestellt worden ist.
(5) Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der zuständige Ausschuss unverzüglich zu beraten und zu entscheiden.