Wildwest in Kiel-Russee und ein Bürgermeister namens Hase
Inmitten von Wohngebieten, die nur durch eine relativ schmale Straße erschlossen sind, soll auf 4 ha am Russeer Weg in Hasseldieksdamm ein Gewerbegebiet entstehen.
Die Fläche in einer ehemaligen Kiesgrube konnte sich 40 Jahre lang entwicklen, und es entstanden Biotope, die nach dem Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt und dementsprechend im Landschaftsplan dargestellt sind.
Die Idylle fand ein jähes Ende. Bäume wurden gefällt und das Erdreich wurde ausgehoben und von 40 Tonnern weggefahren. AnwohnerInnen begannen sich zu fragen: Dürfen die das so einfach? Ihre Nachfragen ergaben: Nein, dürfen sie nicht.
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Kategorie: Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Tschernobyl-Aktionen an den AKWs Brunsbüttel und Krümmel

25 Jahre nach dem Super-GAU von Tschernobyl und angesichts der Atomkatastrophe von Fukushima werden am Ostermontag, den 25. April, an den Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel große Anti-Atom-Aktionen stattfinden. Seit über drei Jahren liegen diese AKWs wegen schwerer Störfälle und zahlreicher Sicherheitsmängel still.
„Die Chancen stehen gut, dass die Bundesregierung Anfang Juni die endgültige Stilllegung der Vattenfall-Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel beschließen wird. Vattenfall könnte etwas für sein Image tun und jetzt endlich freiwillig den Verzicht auf eine erneute Inbetriebnahme erklären.
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Kiel: NABU-Treff jeden 2. Mittwoch im Monat um 19 Uhr
Jeden 2. Mittwoch im Monat trifft sich die Ortsgruppe Kiel des NABU um 19 Uhr im Naturerlebniszentrum Kollhorst. Das Treffen richtet sich auch an Nicht-Mitglieder, die einfach mal reinschnuppern wollen. Dabei werden Berichte gegeben von den Arbeitsgruppen des Kieler NABU und es besteht ausführlich Gelegenheit zum inhaltlichen Gespräch und zum Klönschnack. Nächstes Treffen: 13.4.2011, 19.00 Uhr.
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18.4.2011 18h, Kiel: Gegen Atomkraft – Für eine sonnige Zukunft!

Wechselndes Programm; Beiträge politischer und musikalischer Art können unmittelbar vorher oder per Email angemeldet werden.
Datum: 18.04.2011, Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 19:30 Uhr
Ort: Bahnhofsvorplatz (von dort auf den Rathausplatz) in Kiel
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Hasenholz: Wir in Kiel e.V. fordert Rücktritt eines SPD-Ratsherren und stellt Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Ratsherr Karschau vergisst Befangenheitsanzeige beim Bebauungsplan Hasenholz
Ratsherr Rüdiger Karschau, direkt gewählter Stadtvertreter für Wahlkreis 14 (Hassee/Vieburg), trat beim Bebauungsplan Nr. 755 (Hasenholz) im Bauausschuss für eine Bebauung ein, und zwar in Ausführung durch den Siedlerbund. Beim Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 (Hasenholz in Vieburg/Gaarden-Süd) wirkte Ratsherr Karschau am 02.04.2009 sowohl an der Beratung als auch bei der Beschlussfassung im Kieler Bauausschuss mit.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Die-In gegen AKW am 9.4.2011

DIE-IN am 09.04.2011 um 12.30 Uhr auf dem Europaplatz in Kiel
Wenn wir die Atommüllfässer auf dem Platz abgestellt haben, sollen alle Menschen, die daran vorbeigehen, umfallen und liegen bleiben, denn: Atomkraft ist lebensfeindlich!
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