Kiel: erneute Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit Möbelkraft

Ohne Möbelkraft ist alles doof...
Ohne Möbelkraft ist alles doof...
Seit rund einem halben Jahr erfolgt in Kiel eine heftige Auseinandrsetzung um die geplante Ansiedlung von Möbel Kraft und Sconto (beides zur Krieger-Gruppe gehörig) auf einem der ältesten Kleingartengelände Deutschlands. Dabei kam es im Winter zu einer schweren Datenschutzverletzung: Der Kreisverband der Kleingärtner mischte sich in das Verfahren ein, um es voranzutreiben. Dazu besuchte man – so die Schilderung von Kreiverbandsvertretern – das Gelände Prüner Schlag / Brunsrade. Dort traf man angeblich ein Mitglied des Kleingärtnervereins Kiel von 1897 e.V. und fragte nach einer Mitgliederliste, die man darufhin erhielt. Diese Liste nutzte der Kreisverband nun, um die Mtglieder anzuschreiben. Dieser Vorgang war eindeutig illegal und wird in Kürze vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) geprüft werden.
Nun gibt es erneut eine Datenschutzverletzung: In einem gemeinsamen Schreiben von Möbel Kraft MK-Brief S. 1, MK-Brief S. 2 und Kleingärtnerverein von 1897 Brief KGV heißt es:

Um Ihre Daten, Name – Anschrift – Parzelle, an Möbel Kraft weitergeben zu dürfen, müssen Sie uns vom Datenschutz befreien. Sollten Sie dieses nicht wünschen, haben Sie 14 Tage Zeit der Befreiung schriftlich zu widersprechen. Haben Sie nicht binnen 14 Tagen widersprochen, gilt es als Zustimmung der Weitergabe Ihrer Daten an Möbelkraft.
Dieser Vorgang wurde heute von betroffenen Kleingärtnern dem ULD mit der Bitte um Stellungnahme mitgeteilt. Für die betroffenen KleingärtnerInnen haben wir hierein Widerspruch Datenübermittlung MK erstellt, um behelfsmäßig dem ungesetzlichen Verfahren widersprechen zu können.

Warum ist das Vorgehen von Möbel Kraft und Kleingartenverein illegal?

1. Daten dürften nur aufgrund von Satzung oder Gesetz weitergegeben werden – beides trifft auf diesen Fall nicht zu. Dann bleibt lediglich, dass jedes betroffene Mitglied eine schriftliche Einverständniserklärung gibt – und nicht wie hier vorgesehen ein nicht erfolgter Widerspruch einem Einverständnis entspricht.

2. Die Frist von 14 Tagen ist viel zu kurz. Angesichts der Brisanz der Thematik, angesichts dessen, dass wir in Schleswig-Holstein Sommerferien haben wäre eine Frist von vier oder eher 6 Wochen angemessen (wenn dieses Verfahren denn überhaupt zulässig wäre).

Besonders amüsant in diesem Zusammenhang: Auf der Webseite des Kleingartenvereins heißt es: Liebe Gartenfreundinnen, Liebe Gartenfreunde!

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom Dienstag, den 26. Juni bis zum Freitag, den 03. August geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer.