Ingrid Zimmermann
7.9.1967 – 3.12.2014
Montag, 22.12.2014
Trauerfeier 10:00 Uhr // Eichhofstr. 52, 24116 Kiel, Krematorium, Große Halle
Beisetzung 12:00 Uhr // Ruhepark Lehmkuhlen 24211
Ostufer der Landeshauptstadt Kiel und/oder Ostufer der Kieler Förde.
Ingrid Zimmermann
7.9.1967 – 3.12.2014
Montag, 22.12.2014
Trauerfeier 10:00 Uhr // Eichhofstr. 52, 24116 Kiel, Krematorium, Große Halle
Beisetzung 12:00 Uhr // Ruhepark Lehmkuhlen 24211
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel beschloss in seiner Sitzung am 03.04.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1005 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) liegen mit Begründung vom 30.04.2014 bis zum 30.05.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss in den Schaukästen auf dem Flur vor dem Zimmer 462b (Plankammer) öffentlich aus. Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Stellungnahme (Anregungen, Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Sie können die Pläne hier aufrufen:
Entwurf Bebauungsplan Nr. 1005 „ehemalige Christ-König-Kirche“ für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, Schönkirchener Straße, Strohredder, Steertsraderedder, Grundstücke Steertsraderedder 4 und Schönkirchener Straße 65
Entwurf Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 647 (1. Änderung) für das Baugebiet Kiel-Dietrichsdorf, beiderseits der Schönkirchener Straße, zwischen den Straßen Strohredder und Steertsraderedder, westlich der Flurstücke 33/10, 36/3, nördlich der Grundstücke am Scharweg sowie der Grundstücke Schönkirchener Straße 60 und 68
Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 1005 „ehemalige Christ-König-Kirche“ für Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf weiterlesen

Vor der Kommunalwahl im Mai 2013 war es dem grünen Bürgermeister der Landeshauptstadt Kiel Peter Todeskino zu heiß geworden. Nachdem er die ihm untergebene Verwaltung beauftragt hatte ein Waldkonzept zu ersinnen, das eine gute ökonomische Verwertbarkeit des Kieler Stadtwaldes ermögliche sollte, zog er das Konzept aufgrund öffentlicher Proteste zahlreicher Menschen und Organisationen überraschend zurück. Vor etwa einem Jahr begründete er dies mündlich mit Abstimmungsbedarfen mit den Umweltverbänden. Das war aber allenfalls eine halbe Wahrheit.
Kiel: Umweltausschuss beschließt Wald(nutzungs)konzept weiterlesen

Die Kieler Kommunalpolitik ist etwas dröge. Man braucht ein bisschen Zeit, um sich die Fehler anderer Kommunen anzuschauen. Wenn man dann entdeckt, das anderswo etwas richtig in die Hose geht, gar nicht funktioniert… Ja, dann wacht man hier auf, hat eine innovative, kreative Idee und versucht (Alleinstellungsmerkmal) diesen Fehler zu kopieren und zu verschlimmbessern. Eines der herausragenden Beispiele für das skizzierte Prinzip ist das Kieler Zentralbad. Die Rathausparteien opferten ihm eine der ökologisch wertvollsten Flächen Kiels (sehr artenreich und wichtiger Trittstein im Biotopverbundsystem für die Innenstadt) und sehr viel Geld.
Kieler Pleitebad-Impressionen weiterlesen

Zur Bedeutung von Grünsystemen für die Stadtentwicklung
Vortragssaal der Landesbibliothek im Sartori & Berger Speicher, Wall 47/51, 24103 Kiel
Die aktuelle Berichterstattung in der regionalen Presse vermittelt den Eindruck, als ob es bei dem ersten Kieler Bürgerentscheid nur darum gehe für oder gegen Möbel Kraft zu sein. Uns geht es aber um zwei viel grundlegendere Fragen, die im Rahmen des Bürgerentscheids zu diskutieren und letztlich auch zu entscheiden sind:
Zu allererst eine politische Frage: Wer bestimmt in unserer Gesellschaft, was auf welchen Flächen in unserer Stadt entstehen darf?
Vortrag in Kiel: Bedeutung von Grünsystemen für die Stadtentwicklung weiterlesen

Damit steht schon heute fest, dass dieser der ehemalige KWG-Wohnungsbestand bis zum Anschlag ausgesaugt wird.
Die Deutsche Annington ist für ihr rücksichtsloses Gewinnstreben bundesweit bekannt. DIe Rendite wird über die mangelnde Instandhaltung erwirtschaftet.
Rendite für die Deutsche Annington – hohe Kosten für Kiel weiterlesen

Die Landeshauptstadt begeht aktuell Verstösse gegen fast alle der Nutzungsregeln. Besonders interessant ist, dass dabei auch weitergehende Verstösse begangen werden, die unmittelbar eine Behinderung und Beeinträchtigung der legalen Werbeschilder für das Bürgerbegehren darstellen. Dazu gehört das verbotene Hochschieben fremder Schilder, wie zum Beispiel in der Nähe des Bahnhofs (s. nächstes Bild) zu beobachten. Da die Unterkante eines Schildes maximal 2m hoch sein darf, wurden auf diese Weise schon Schilder des Bürgerbegehrens „illegalisiert“. Sie wurden hochgeschoben, um das eigene Schild noch platzieren zu können auf einem schon besetzten Platz. Das alles mag für manche nebensächlich scheinen, aber: Formale Rechte sind keine Formalien!
Unfair: Warum verstößt die Landeshauptstadt Kiel gegen ihre eigenen Nutzungsauflagen? weiterlesen