Nachhaltiger Schutz der Meeresumwelt – Anfrage der Linken im Bundestag

Ende Oktober hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag eine Große Anfrage (16/3069) zum nachhaltigen Schutz der Meeresumwelt eingereicht.

In zahlreichen Fragen geht es u.a. um die Entwicklung der Fischbestände der Meere in den letzten Jahren.

Edit: Mittlerweile (nach 5 Monaten) liegt die Antwort der Bundesregierung vor.

Nachfolgend wird die Vorbemerkung der Fragesteller/innen dokumentiert.

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Thematischen Strategie zum Schutz und Erhalt der Meeresumwelt
[Meeresumweltstrategie – KOM(2005)504] stellt die Europäische Kommis-
sion fest, dass die Meeresumwelt Europas zunehmenden ernsten Gefahren aus-
gesetzt ist. Die Hauptbedrohungen für die Meeresökosysteme waren bereits
drei Jahre zuvor in einer Mitteilung aus dem Jahr 2002 beschrieben worden
[KOM(2002) 539]. Laut Meeresumweltstrategie häufen sich seitdem die Hin-
weise auf eine Verschlechterung des Zustands unserer Meere und Ozeane. Die
biologische Vielfalt der europäischen Meere nehme ab und unterliege einem
ständigen Wechsel. Meereslebensräume würden zerstört, verschlechtert und
gestört, so die Kommission.
Vor mehr als zehn Jahren hat die damalige Bundesregierung in der Antwort auf
eine Große Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 13/2582) die
dramatischen Folgen der Überfischung der Weltmeere dargestellt. Seitdem
scheint sich die Situation für die meisten Fischpopulationen und viele Meeres-
säuger nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert zu haben (SRU 2004;
EEAC 2004). Zu den Hauptfaktoren für die Schädigung der Meeresumwelt
zählen neben der Überfischung und den damit verbundenen Beifängen der an-
thropogene Treibhauseffekt (siehe auch WBGU, Gutachten 07/2006). Das sich
wandelnde Klima belastet die Meeresökosysteme, der ansteigende CO2-Gehalt
der Atmosphäre führt zur Versauerung der Meere, was kalkbildende Organis-
men, wie Korallen und Schalentiere schwer schädigt. Bereits seit Jahrzehnten
kommt es über Flüsse, die durch intensive Landwirtschaft belastetet sind, zur
Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und dadurch bedingte Algenblüten im
Meer. Die mikrobiologische und chemische Verschmutzung der Flüsse und da-
mit der Ozeane sowie das Einbringen von Abfällen sind zwar in vielen Indus-
trieländern reduziert worden. Allerdings nehmen diese Frachten in den sich
rasant entwickelnden Ländern Asiens zu. Nach wie vor schädigen Ölver-
schmutzungen die Meeresumwelt. Sie entstehen infolge von Unfällen bzw.
durch Einleitungen aus dem Seeverkehr und aus Leckagen der Offshore-Öl-
und Gasförderung. In den letzten Jahren wird auch die Schädigung durch die
zunehmende Verlärmung insbesondere für Meeressäuger erkannt. Daneben be-
drohen exotische Arten die biologische Vielfalt der jeweils heimischen Meere-
sumwelt, hauptsächlich durch das Einleiten von Schiffs-Ballastwasser. Auch
die Einleitung von Radionukliden schädigt das Meeresökosystem.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2005 einen Richtlinienvor-
schlag vorgelegt, der einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemein-
schaft im Bereich der Meeresumwelt schaffen soll [Meeresstrategie-Richtlinie,
KOM(2005) 505]. Als Ziel ist dort das Erreichen eines guten Umweltzustandes
in den europäischen Meeren bis 2021 formuliert. Der Sachverständigenrat für
Umweltfragen (SRU) hat diese Zielsetzung begrüßt, übt aber gleichzeitig
scharfe Kritik am Meeresstrategie-Richtlinienvorschlag in der bestehenden
Form (SRU, Kommentar zur Umweltpolitik Nr. 5, 2006). So stellt der SRU
fest, die Europäische Meeresschutzstrategie erschöpfe sich in einem Richtlini-
envorschlag, mit dem die Verantwortung für die Lösung der komplexen Mee-
resumweltprobleme weitgehend renationalisiert, also in die Verantwortung der
einzelnen Mitgliedsländer gelegt werde. Einhergehend mit dieser Renationa-
lisierung seien wesentliche Politikfelder ausgeklammert, in denen die EU über
die zentralen Kompetenzen verfüge. Beispielsweise in der Landwirtschafts-
und Fischereipolitik sowie in der Seeschifffahrt. Außerdem fehlten ein Kon-
zept für die Weiterentwicklung des den Meeresschutz betreffenden euro-
päischen Umweltrechts sowie Vorgaben für die Verknüpfung der europäischen
Handlungsebenen mit den internationalen Konventionen zum Schutz der Mee-
re. Nationale Meeresschutzstrategien könnten zwar Teil eines Gesamtkonzep-
tes für eine europäische Meeresschutzstrategie sein. Die Europäische Kommis-
sion sei aber insbesondere in den Sektoren Fischerei, Landwirtschaft und
Seeschifffahrt selbst gefordert, ein Schutzkonzept zu entwickeln und klare
Zielvorgaben und Maßnahmenprogramme inklusive eines ambitionierten und
verbindlichen Zeitplans vorzuschlagen. Der grundlegende Ansatz der EU-Stra-
tegie lasse „in eklatantem Widerspruch zum eigenen Anspruch“ einen inte-
gralen, alle Verursacher umfassenden Ansatz vermissen und sei somit nicht
zielführend. Ganz im Gegenteil hinterlasse die Europäische Kommission mit
dem Hinweis auf ihrer Meinung nach ausreichende Reformen in den ausge-
klammerten Politikfeldern – wie beispielsweise der Gemeinsamen Fischerei-
politik – den Eindruck, als wollte sie sich aus der Verantwortung ziehen, so der
Sachverständigenrat.
Da die Meeresstrategie-Richtlinie künftig das zentrale Instrument der Euro-
päischen Union zum Schutz der Meeresumwelt sein wird, ist die Haltung der
Bundesregierung von großem Interesse, die diese in der weiteren Diskussion zu
diesem Thema auf europäischer Ebene einnehmen wird.