WWF-Studie: Senat und Wirtschaft übertreiben Arbeitsplatzeffekte der Elbvertiefung

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des WWF dokumentiert.

Hamburgs unlauteres Spiel mit der Angst

Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit dem Hamburger Hafen zu tun haben, hängen nicht von der geplanten Elbvertiefung ab. In der Bedarfsbegründung für die 400 Millionen Euro teure Infrastrukturmaßnahme werden die Beschäftigungseffekte der Vertiefung systematisch überschätzt. Dies geht aus einer vom WWF in Auftrag gegebenen Studie des Berliner Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hervor, die heute in Hamburg vorgestellt wurde. Am kommenden Donnerstag findet mit dem öffentlichen Erörterungstermin der nächste Schritt im Genehmigungsverfahren zur Elbvertiefung statt.
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Bund Naturschutz lehnt Wasserkraftwerke an der Ammer ab

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des BN, Bund Naturschutz in Bayern e.V., dokumentiert.

Zum geplanten Bau neuer Wasserkraftwerke an der Ammer betont Sebastian Schönauer, stellvertretender Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz „dass weder für die Stromerzeugung, noch für das Erreichen der Klimaschutzziele ein weiterer Ausbau der Wasserkraft notwendig ist, denn 2/3 der Endenergie lassen sich unter Beibehaltung des gegenwärtigen Lebensstandards mit moderner Effizienztechnik einsparen.“
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S-H: Bebauungsplan Port Olpenitz aufgehoben

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Normenkontrollklage von NABU, LNV, BUND und IGU statt

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat der Normenkontrollklage von NABU, IGU, LNV und BUND gegen das „Port-Olpenitz“-Projekt an der Schleimündung stattgegeben. Der Bebauungsplan der Stadt Kappeln wurde außer Kraft gesetzt. Die Klägergemeinschaft der Naturschutzvereine hatte sich wegen befürchteter gravierender Auswirkungen der unmittelbar an das Haff grenzenden Bebauung des Schleiufers und Teilen der südlichen Halbinsel auf das benachbarte Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an das Gericht gewandt. Die Richter teilten die Befürchtungen der Kläger und monierten in ihrer Entscheidung zudem die nicht ausreichenden Festsetzungen im B-Plan, die auch nach Ansicht der Richter trotz der privat-rechtlichen Verträge zwischen Stadt und Vorhabenträger keine ausreichende Steuerung des Vorhabens bzgl. der Auswirkungen auf die Landschaft erlauben. Zuvor hatten die Richter auch die Klagebefugnis der Verbände bestätigt und damit gegenläufige Bestimmungen des deutschen Rechtsbehelfsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in diesem Punkt die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht vom OVG in Schleswig zugelassen.
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Soleeinleitung bei Rysum beeinträchtigt die Ems – Genaue Beobachtung notwendig!

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Niedersachsen dokumentiert.

Erdgaskavernenprojekt Jemgum
Soleeinleitung bei Rysum beeinträchtigt die Ems – Genaue Beobachtung notwendig!

Anlässlich der Erörterung am 11. März 2009 zum Planverfahren Soleeinleitung in die Ems bei Rysum im Zusammenhang mit dem Erdgaskavernenspeicherprojekt Jemgum stellt der NABU Niedersachsen fest, dass die Einleitung von Sole in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in die Umwelt darstellt.
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NABU kritisiert die Vorgehensweise von HPA und Wirtschaftsbehörde bei der Einladung zum Erörterungsverfahren

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Hamburg dokumentiert.

Kritiker nicht erwünscht!
NABU kritisiert die Vorgehensweise von HPA und Wirtschaftsbehörde bei der Einladung zum Erörterungsverfahren und warnt vor Schäden an der Elbe

Am 19. März beginnt das Erörterungsverfahren zur Elbvertiefung. Der NABU Hamburg kritisiert die kurze Ankündigungsfrist zum Verfahren und bekräftigt seine Kritik, dass die Elbvertiefung massiv das Ökosystem der Tideelbe schädigt, ökonomisch unsinnig ist und zu einer verstärkten Unterhaltungsbaggerung führen wird. Der NABU Hamburg prüft rechtliche Schritte gegen die Elbvertiefung.
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Klimawandel erwärmt die Flüsse

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des WWF dokumentiert.

WWF-Studie: Deutschlands Flüsse werden immer wärmer
Klimawandel erwärmt die Flüsse. / Kühlwassermangel bei Kraftwerken droht

Die mittleren Fließgewässertemperaturen drohen bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts durchschnittlich um etwa 1,5°C anzusteigen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen WWF-Studie. Bereits im Laufe des 20. Jahrhundert hat sich die Wassertemperatur in mitteleuropäischen Flüssen nach Angaben der Umweltstiftung um etwa 1°C erhöht. Die Kühlwassernutzung durch thermische Kraftwerke (meist Atom- oder Kohlekraftwerke) wird durch den Temperaturanstieg zunehmend Probleme erfahren – und somit auch direkt die Sicherheit der Stromerzeugung beeinflussen. So wurden die zulässigen Grenzwerte, die ein Einleiten von erwärmtem Kühlwasser einschränken bzw. untersagen, nach WWF-Angaben bereits in den Sommern 2003, 2006 und 2007 an unterschiedlichen Flüssen und Kraftwerksstandorten erreicht. „Häufigere kritisch hohe Fließgewässertemperaturen können deutliche Einbußen bei der Stromproduktion zur Folge haben. Im Extremfall ist gar die Versorgungssicherheit mit Strom gefährdet“, warnt WWF-Referent Georg Rast.
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Kreis Oberberg verstößt gegen Tier- und Naturschutzrecht

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU NRW dokumentiert.

NABU protestiert gegen Abschussgenehmigung für Kormorane in der Brutzeit

Gegen jegliche ethische Normen und Grundregeln des Tier- und Naturschutzrechts sowie der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verstößt nach Ansicht des Naturschutzbundes NABU NRW die jetzt vom Oberbergischen Kreis in Gummersbach erlassene Abschussgenehmigung auf Kormorane bis zum 31. März dieses Jahres. Damit dürfen erstmalig in NRW, Kormorane während der Brutzeit geschossen werden. Selbst der so genannte Kormoranerlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hat nur einen Abschusszeitraum bis zum 15. Februar festgelegt. Der NABU fordert den Oberbergischen Kreis daher auf, die Abschussgenehmigung sofort zurückzuziehen und den Schutz der Kormorane wieder herzustellen.
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