Kreis Oberberg verstößt gegen Tier- und Naturschutzrecht

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU NRW dokumentiert.

NABU protestiert gegen Abschussgenehmigung für Kormorane in der Brutzeit

Gegen jegliche ethische Normen und Grundregeln des Tier- und Naturschutzrechts sowie der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verstößt nach Ansicht des Naturschutzbundes NABU NRW die jetzt vom Oberbergischen Kreis in Gummersbach erlassene Abschussgenehmigung auf Kormorane bis zum 31. März dieses Jahres. Damit dürfen erstmalig in NRW, Kormorane während der Brutzeit geschossen werden. Selbst der so genannte Kormoranerlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hat nur einen Abschusszeitraum bis zum 15. Februar festgelegt. Der NABU fordert den Oberbergischen Kreis daher auf, die Abschussgenehmigung sofort zurückzuziehen und den Schutz der Kormorane wieder herzustellen.

„Selbst jagdbare Arten, zu denen der Kormoran nicht einmal zählt, haben während der gesamten Brutzeit aus Rücksichtnahme auf qualvoll verhungernde Jungvögel allesamt eine Schonzeit“, betont Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Begründet habe der Oberbergische Kreis seine Entscheidung mit der Vereisung der Talsperren, die dazu führe, dass der Kormoran auf die Flüsse ausweiche und diese nach Behauptungen örtlicher Angler „leerfresse“. Abgesehen davon, dass bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung viele Gewässer bereits wieder eisfrei waren und inzwischen auch keine Talsperre mehr vom Eis bedeckt sei, hätten unzählige wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass Kormorane weder Flüsse leerfräßen, noch überhaupt für den Rückgang der Fischbestände in Fließgewässern verantwortlich gemacht werden könnten. „Die Entscheidung der Oberbergischen Behörde entbehrt deshalb jeglicher sachlicher und rechtlicher Grundlage“, so Tumbrinck.

Der Landrat des Oberbergischen Kreises laufe Gefahr, sich mit Brutzeitabschüssen auf Vögel zum Negativbeispiel in NRW zu machen. Gleichzeitig fordere der NABU, die längst bewährten Artenschutzmaßnahmen für bedrohte Fischarten wie der Äsche im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie konsequent in den Oberbergischen Gewässern umzusetzen. An die Jäger werde appelliert, sich nicht vor den Karren radikaler Kormorangegner unter den Anglern spannen zu lassen.