Klimaschutz absurd: Finanzministerium treibt Mehrweg-Unternehmen ins wirtschaftliche Aus

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der DUH e.V. dokumentiert.

Neuer Erfolg der Einweglobby: Bundesfinanzministerium begünstigt „Essen auf Rädern“ in Wegwerfverpackungen mit dem ermäßigten Mehrwegsteuersatz – Unternehmen, die Mehrwegverpackungen einsetzen, zahlen die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent – Deutsche Umwelthilfe fordert Beendigung der steuerlichen Benachteiligung umweltschonender Verpackungen

Berlin: Von etwa 320.000 Fertigmahlzeiten, die Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern“) jeden Tag an Rentner, Kindergärten oder Krankenhäuser ausliefern, werden nur noch rund 10-15 Prozent ( 30.000 – 40.000) in Mehrwegverpackungen vertrieben. Mahlzeitendienste, die auf umwelt- und ressourcenschonenden Mehrwegverpackungen statt auf Wegwerfverpackungen aus Aluminium und Kunststoff setzen, müssen 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen, im Gegensatz zur Einweg-Konkurrenz, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent davonkommt. Diese absurde Bevorzugung der Wegwerfbranche ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Oktober vergangenen Jahres. Bisher hatten diese sowohl für Mehrweg- als auch für Einwegverpackungen die ermäßigte Steuer verlangt.
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