Vorwarnliste Rote Liste S-H: Gewöhnliches Leinkraut, Linaria vulgaris

Vorwarnliste Rote Liste S-H: Gewöhnliches Leinkraut, Linaria vulgaris
Vorwarnliste Rote Liste S-H: Gewöhnliches Leinkraut, Linaria vulgaris
In der Bundesrepublik ungefährdet stellt sich die Sachlage in Schleswig-Holstein anders dar:

Aufgrund des Rückganges ist Gewöhnliches Leinkraut (Linaria vulgaris Mill.) aufgenommen in die Kategorie Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Pflanzenarten in Schleswig-Holstein.

Linaria vulgaris wird von Insekten bestäubt und dient u.a. Schmetterlingen als Nahrung (Raupenfutterpflanze).

Die von Juni bis Oktober blühende Staude wird 25-75 cm hoch und ist ein Trocknis- bis Frischezeiger (Feuchtezahl 4).

Gewöhnliches Leinkraut ist leicht giftig und findet in der Pflanzenheilkunde Verwendung. Gärtnerisch ist die Pflanze u.a. in der Floristik in Gebrauch.

Fugenvegetation mit Linaria vulgaris und Mäusegerste
Fugenvegetation mit Linaria vulgaris und Mäusegerste
Die Fotos zeigen die blühende Pflanze und das Erscheinungsbild (Habitus) an einem sehr trockenen Standort: Als Fugenvegation zwischen dem öffentlichen Gehweg aus gelbem Klinker-Pflaster und einer privaten Parkfläche mit einer Asphaltdecke. Erfolgreich besiedelt Linaria vulgaris den Zwischenraum und ist dabei unter anderem vergesellschaftet mit:
Mäuse-Gerste (Hordeum murinum L., s. l.) und Kanadisches Berufkraut (Conyza canadensis (L.) Cronquist), einem Neophyten.

Die Fotos entstanden in der Kirchhofallee im Kieler Stadtteil Exerzierplatz, nahe der Grenze zum Stadtteil Südfriedhof.

Definitionen der Gefährdungskategorien in der Roten Liste Schleswig-Holstein

(Auszug)
V = Vorwarnliste
Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ wahrscheinlich.
3 = gefährdet
Definition: Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „stark gefährdet“ auf.

Bitte Beachten: Der veröffentlichte Datenstand der Roten Liste SH der Gefäßpflanzen ist von Dezember 2019. Wenn bspw. eine Pflanze in die Vorwarnliste eingestuft wurde, dann ist die Wahrscheinlichkeit vglw. hoch, dass eine aktuelle Erhebung eine verschlechterte Einstufung (3 = gefährdet) ergeben würde.

Linktipp

Bundesamt für Naturschutz: FloraWeb
Rote Liste Zentrum: Artensuchmaschine
Schleswig-Holstein.de: Übersicht der Roten Listen in S-H

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