Emsstau flutet Vogelgelege und ertränkt Jungvögel / Betretungsverbot für Naturschützer

Quelle: NABU Niedersachsen

Hauptsache, es sieht keiner…

Papenburg/Hannover – Zur Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Celebrity Equinox“ an diesem Wochenende wird die Ems auf 2,20 Meter über Normalnull aufgestaut. Die Schiffsüberführung wird zum Ertrinken von Jungvögeln und Überflutung von Gelegen geschützter Vogelarten führen, kritisiert der NABU Niedersachsen.

Der NABU hatte gemeinsam mit vier weiteren Naturschutzverbänden eine Genehmigung zum Betreten der Schutzgebiete während des Anstaus der Ems beantragt, um die Auswirkungen des Ansteigenden Wassers auf die vorhandene Tierwelt erfassen zu können. In der Ablehnung des Antrags wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Betreten des NSG das Betreten der Deichflächen voraussetzt. Das Betreten des Deiches ist jedoch nach § 14 (1) Nds. Deichgesetz verboten. Also dürfen aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen weder die geschützten Flächen an der Ems noch die Emsdeiche von Besuchern betreten werden. Dies gelte auch bei der anstehenden Schiffsüberführung und nicht nur für Naturschützer, so der NABU Niedersachsen.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: „Wenn die Behörde eine so strenge Beurteilung zur Betretung anlegt, so sollte dies im gleichen Umfang für alle gelten. Außerdem muss deutlich das hervorgehobene Verbot zum Betreten der Deiche den Schaulustigen gegenüber erklärt werden. Es muss hier gleiches Recht für alle gelten. Sonst gibt es den Anschein, es soll verhindert werden, dass das Geschehen im Deichvorland dokumentiert wird. Denn die Auswirkungen auf die Vogelbruten und Gelege dürfen nicht schöngeredet werden. Der NABU erwartet vom Landkreis Leer exakte Angaben über die Auswirkungen, auch wenn eine Überprüfung aufgrund der vorliegenden Situation nicht möglich ist.“

Der Landkreis betonte den Verbänden gegenüber, dass das Betretungsverbot des Naturschutzgebietes (NSG) das geltende allgemeine Störungsverbot nach Paragraf 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz konkretisiert, und deshalb dazu beiträgt, das Gebiet weit möglichst frei von menschlichen Einflüssen zu halten. Da die Deichvorlandflächen in den Gebietskulissen der Vogelschutzgebiete im Außendeichsbereich der Ems im Landkreis Leer ebenfalls als NSG ausgewiesen worden sind, gelten die Schutzbestimmungen der NSG-Verordnung auch bei den anstehenden Schiffsüberführungen. Das NLWKN fordert die Einhaltung dieser Bestimmungen ebenfalls in der Genehmigung des Sommerstaus.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender: „Die Befreiung ist uns vom Landkreis Leer nicht erteilt worden. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass die erst dieses Jahr (28. Januar 2009) erlassene Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum‘ untersagt, das Schutzgebiet zu betreten oder auf sonstige Weise aufzusuchen. Dies hat uns ausgesprochen verwundert, da dies den Zuschauern der Schiffsüberführung bisher noch nicht mitgeteilt wurde. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen!“

Zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Bedingungen an der Ems hatten die Umweltverbände BUND Niedersachsen und NABU Niedersachsen und die Umweltstiftung WWF mit der Meyer-Werft Anfang dieser Woche eine „Emsvereinbarung“ geschlossen, in die das Land Niedersachsen eingebunden ist. Die jetzige Schiffsüberführung liegt mit einer Stauhöhe von 2,20 Meter über NN innerhalb der zukünftig nicht mehr zulässigen Zeitspanne und wäre gemäß dieser Vereinbarung nicht zulässig. Mit der Vereinbarung hat die Meyer-Werft verbindlich zugesagt, in den nächsten 30 Jahren, während der Hauptbrutzeit der Wiesenvögel (1. April bis 15. Juli), keinen Anstau höher als 1,90 Meter über Normalnull durchzuführen.

Presseinfo zur Emsvereinbarung

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