EP: Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament hat am 21.5.2008 die Richtlinie „über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
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