Schleswig-Holstein: Waldflächen werden mit flächigem Betretungsverbot belegt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Landesregierung sperrt den Bürger aus

Waldflächen werden mit flächigem Betretungsverbot belegt

Das Kabinett im Kiel will am 10.3.09 mit dem neuen Landeswaldgesetz auch ein Betretungsverbot für Waldflächen durchsetzen. Vordergründig schiebt das federführende Forstministerium den Artenschutz vor. Doch es geht vor allem darum, illegale Aktivitäten von Waldbesitzern und Jägern der lästigen Kontrolle der Allgemeinheit zu entziehen.

Mit der Novelle des Landeswaldgesetzes bereitet die Landesregierung eine Änderung des Betretungsrechtes für den Wald vor, die in der Bundesrepublik ohne Beispiel ist, und deren fachlicher Wert für den Schutz von Seeadlern, Kranichen und Schwarzstörchen von Naturschützern heftig bestritten wird. Besucher schleswig-holsteinischer Wälder sollen sich danach in der Brutzeit nur noch auf offiziellen Wegen durch den Wald bewegen dürfen.
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Windenergie naturschutzverträglich nutzen

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

NABU fordert gewissenhaften Umgang mit ökologischen Aspekten beim Ausbau der Windkraft

Die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) kürzlich herausgegebenen Leitlinien zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen stoßen bei Naturschützern auf ein positives Echo.
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