Windenergie naturschutzverträglich nutzen

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

NABU fordert gewissenhaften Umgang mit ökologischen Aspekten beim Ausbau der Windkraft

Die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) kürzlich herausgegebenen Leitlinien zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen stoßen bei Naturschützern auf ein positives Echo.

NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Wir begrüßen, dass das LLUR als Fachbehörde des Landes durch die neuen Leitlinien Kriterien für einen ökologisch möglichst verträglichen Ausbau der Windenergienutzung definiert und damit dem positiven Beispiel anderer Bundesländer folgt.“ Dies sei auch dringend erforderlich, so Schultz weiter, weil die Kollision mit Windkraftanlagen zu den häufigsten Todesursachen bei einigen bedrohten und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Großvögeln wie dem Seeadler oder dem Rotmilan gehöre. Auch Fledermäuse seien zunehmend betroffen.

In der Vergangenheit sind die Eignungsräume für die Windenergienutzung all zu oft an den naturschutzfachlichen Aspekten vorbei festgelegt worden und orientierten sich vielfach überwiegend an rein wirtschaftlichen Interessen.

Die Landesplanung ist nun in der Pflicht, bei der Auswahl weiterer Windkraft-Gebiete sorgfältig und fachlich einwandfrei zu entscheiden. Hierzu sind weitergehende faunistische Untersuchungen der betreffenden Räume unumgänglich, um das für alle Beteiligten notwendige Maß an Rechtssicherheit zu erlangen. „Die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes räumen im Umgang mit dem Vogel- und Fledermausschutz kein Ermessen ein, so dass in der Nähe von Brutplätzen kollisionsgefährdeter Vögel oder in bedeutenden Vogelzugkorridoren zwangsläufig die „Null-Variante“ zum Tragen kommen muss.

In diesem Zusammenhang begrüßt der NABU die Festsetzung küstennaher Regionen als Ausschlussgebiete wegen ihrer hohen Bedeutung für den Vogelzug, wie der gesamten Insel Fehmarn und großer Teile des nördlichen Kreises Ostholstein. „Die Leitlinien des Landes belegen klar, dass das Maß des Verträglichen auf der Insel Fehmarn, die wegen ihrer hohen Bedeutung für den internationalen Vogelzug die Kriterien eines EU-Vogelschutzgebietes erfüllt, längst überschritten ist“ so der NABU-Landesvorsitzende weiter.

Die Seitens der Stadt Fehmarn beabsichtigte massive Ausweitung der Windenergienutzung im Verlauf der Vogelfluglinie stuft der Verband vor diesem Hintergrund als „völlig chancenlos“ ein.

„Bezogen auf die feste Fehmarnbeltquerung dokumentiert die Festsetzung des LLUR eindeutig die Unvereinbarkeit dieses Vorhabens mit dem Vogelzug“, so Schultz.