WIR-Antrag erfolgreich: Kiel beendet Verkauf städtischer Wohnungen

Tauwetter für die Kieler Mieter*innen? Mit dem Verkauf der Kieler Wohnungsbaugesellschaft KWG durch SPD und CDU wurden die Zeiten für Kieler Mieter*innen eisiger. Teil des ehemals stadteigenen Wohnungsbestandes in Gaarden.
Tauwetter für die Kieler Mieter*innen? Mit dem Verkauf der Kieler Wohnungsbaugesellschaft KWG durch SPD und CDU wurden die Zeiten für Kieler Mieter*innen eisiger. Teil des ehemals stadteigenen Wohnungsbestandes in Gaarden.
Quelle: WIR in Kiel
Auf Antrag von WIR in Kiel beschloss die gestrige Ratsversammlung den Verkauf des Wohnraumbesitzes der Stadt zu stoppen.

Als kleinen, aber wichtigen Schritt für die Kieler Stadtentwicklung bezeichnete Ratsherr Regner, der den Antrag in den Rat einbrachte, den Beschluss. „Das bedeutet Sicherheit für die Mieter der noch verbliebenen verbliebenen 188 Wohneinheiten“ (Stand Januar 2017). „Es reicht aber bei weitem nicht“. Der Verkauf von knapp 11.000 stadteigenen Wohnungen durch SPD und CDU war einer der schwersten politischen Fehler in Kiel.“
Die neuen Besitzer bekommen letztlich die Transferleistungen, die die Stadt für ihre Bewohner bezahlt. Für die Stadt ein doppelt schlechtes Geschäft. Und für die Mieter Mietzinssteigerungen gepaart mit dem Mangel an Wohnraum.

Kiel braucht einen städtischen Wohnungsbau, der der Landeshauptstadt wieder eine Handlungsfähigkeit auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht. Ein Anhaltspunkt können die derzeit rund 20.000 fehlenden Wohnungen sein.

Der zur Zeit stattfindende private Wohnungsbau ist für viele mit Mietpreisen verbunden, die für sie nicht erschwinglich sind. Und auch die wenigen preisgebundenen Wohnungen sind ein faules Ei: Die ehemalige Landesregierung aus SPD, SSW und Grünen beschloss die Verkürzung der Bindefristen auf 15 Jahre. Dann kommt die nächste Preissteigerungswelle. Der damals federführende Innenminister Breitner von der SPD wechselte kurze Zeit später vom Amt in die Wohnungswirtschaft.

Dokumentation des beschlossenen Antragtextes

Bis zur Errichtung einer städtischen Wohnungs(bau)gesellschaft oder -genossenschaft wird von einer Veräußerung des städtischen Wohnungsbestandes oder einzelner Teile dieses Bestandes abgesehen. Der städtische Wohnungsbestand soll, so weit möglich, bis zur Gründung dieser Gesellschaft oder Genossenschaft erhalten bleiben und vermietet werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Ratsversammlung über den Sach- und Verfahrensstand der Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft oder Genossenschaft zu unterrichten.