Grundrechte gestärkt: Erfolg für AtomkraftgegnerInnen vor dem OVG Schleswig

Atomkraft - Nein Danke
AKW NEE
Quelle. Bundespolizei scheitert mit überzogenen Kostenforderungen für ihren Einsatz gegen DemonstrantInnen beim Lubmin-CASTOR

Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, haben sich heute erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizei gewehrt. Die Bundespolizei hatte von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429,- Euro gefordert – als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch den Polizeieinsatz entstanden sind. In Rechnung gestellt werden durften aber lediglich 365 Euro und 74 Cent. Das ist die Summe, die unmittelbar durch die Aktion entstanden ist. Für eine Abwälzung der ohnehin anfallenden Personalkosten der steuerfinanzierten Bundespolizei fehle jede Rechtsgrundlage. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig. Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Urteil wird rechtskräftig, sofern die Bundespolizei nicht noch eine Zulassung der Revision vor Gericht erstreitet.
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