DNR begrüßt Sicherung von 29.000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen – weitere Schritte müssen folgen

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des DNR dokumentiert.

DNR-Vizepräsident Miller: „„Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundestags eine weitere wichtige Etappe bei Sicherung des Nationalen Naturerbes gemeistert wurde. Gerade die unter dem Dach des DNR organisierten Umweltorganisationen haben erheblich zu diesem Erfolg beigetragen. Allerdings sind die Eckpunkte des Koalitionsvertrages zur Sicherung von Naturschutzflächen noch nicht erfüllt. Es besteht weiter dringender Handlungsbedarf für die Bundesregierung“

Die Umweltverbände begrüßen den gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Sicherung von 29.000 Hektar Naturschutzflächen aus dem Eigentum der Bundesvermögens- und verwaltungsgesellschaft (BVVG), weisen aber mit Nachdruck auf den noch notwendigen Handlungsbedarf hin. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag 2005 verpflichtet, bis zu 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen im Bundeseigentum für Naturschutzzwecke zu sichern. Mit dem heutigen Beschluss sind insgesamt rund 78.000 Hektar für den Naturschutz gesichert – weitere 47.000 Hektar stehen noch aus. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – vor allem bei ehemaligen Militärflächen.

Leif Miller, DNR-Vizepräsident (DNR): „Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundestags eine weitere wichtige Etappe bei Sicherung des Nationalen Naturerbes gemeistert wurde. Gerade die unter dem Dach des DNR organisierten Umweltorganisationen haben erheblich zu diesem Erfolg beigetragen.“

Der Deutsche Bundestag hat heute das Flächenerwerbsänderungsgesetz beschlossen. Darin wird festgehalten, dass die BVVG nach den bereits Ende der 1990er Jahre aus der Privatisierung ausgenommenen rund 36.000 Hektar ehemals volkseigener Flächen in den neuen Bundesländern noch einmal weitere 29.000 Hektar („Nationales Naturerbe“) dem Naturschutz zur Verfügung stellen kann. Die Naturschutzflächen werden an die Länder oder an von diesen benannten Umweltorganisationen übertragen. Die Umweltverbände verpflichten sich bei einer Übertragung zur Übernahme aller Folgekosten und zur Einhaltung sehr strenger Naturschutzstandards. Hubert Weinzierl: „Wir fordern, dass die Naturschutzkriterien, zu denen sich die Verbände selbst verpflichtet haben, auch für die an die Bundesländer zu übertragenden BVVG-Flächen gilt. Hier ist jetzt das Bundesumweltministerium in der Pflicht!“

Leif Miller, DNR-Vizepräsident weist darauf hin, dass es sich bei dem heutigen Bundestagsbeschluss zur Sicherung der BVVG-Flächen nur um eine Zwischenetappe handelt.

Leif Miller: „Der heutige Bundestagsbeschluss darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der weitere Übertragungsprozess von Naturschutzflächen schon seit Monaten stagniert. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich auf den ersten Erfolgen nicht auszuruhen sondern am ursprünglichen Beschluss zur Sicherung des Nationalen Naturerbes festzuhalten“.

Konkret steht noch die Übertragung ehemaliger Militärflächen an die Umweltorganisationen und die Länder aus. Hierfür müsste die Bundesregierung – wie bei der DBU – ein Teil des Haftungsrisikos übernehmen. Darüber hinaus hat man sich bisher nur auf die Übertragung von 100.000 Hektar geeinigt – für die verbleibenden 25.000 Hektar muss noch eine abschließende Übertragungsliste zusammengestellt werden. Bei den noch ausstehenden 25.000 Hektar Naturschutzflächen müssen vor allem solche Gebiete berücksichtigt werden, von denen sich das Militär erst in den letzten Jahren zurückgezogen hat. Leif Miller: „Wir haben als Umweltverbände seinerzeit zugestimmt, dass die aktuellen Konversionsflächen erst in einem zweiten Schritt berücksichtigt werden. Hier steht die Bundesregierung noch in der Pflicht“. Miller kündigt an, dass die Umweltverbände in Kürze eine Liste der noch zu sichernden Konversionsflächen vorlegen werden.