Keine längeren Laufzeiten für Biblis A und Brunsbüttel

Nachfolgend wird ein geringfügig veränderter und gekürzter Artikel von contrAtom dokumentiert.

Die Laufzeiten der Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel werden nicht verlängert. Die Kraftwerksbetreiber RWE Power und Vattenfall scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des lange stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim- Kärlich auf die beiden AKWs zu übertragen.
Damit müssen die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler wie im Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz.

In den Vorinstanzen hatten auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel und das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Klagen der Betreiber abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht kam heute zu dem Schluss, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur auf jene Akw übertragen werden dürfen, die in einer Fußnote zum Atomgesetz von 2002 aufgeführt werden. Die mehr als 30 Jahre alten Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel sind nicht in dieser Liste von insgesamt sieben Kraftwerken aufgeführt.

Mit dem „Ausstiegsgesetz“ hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung vor sieben Jahren den einzelnen Atomkraftwerken jeweils bestimmte Strommengen zugebilligt, die sie noch produzieren dürfen, um auf eine Laufzeit von insgesamt 32 Jahren zu kommen. Die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A haben diese so genannten Reststrommengen nahezu verbraucht.

´Es ist an der Zeit, mit dem Atomausstieg ernst zu machen´, so Jochen Stay von .ausgestrahlt. ´Jetzt zeigt sich, ob es der Atomwirtschaft nur um immer größere Gewinne oder um die Sicherheit geht. Sollten die AKW-Betreiber weiter auf Laufzeitverlängerungen drängen, wird der Protest aus der Bevölkerung weiter zunehmen´.

contrAtom-Kommentar:
„Wir freuen uns über dieses lange überfällige Urteil“, so contrAtom. „Jetzt müssen die Uralt-Mailer vom Netz, auch wenn die Betreiber mit langen Wartungsarbeiten tricksen.“ Beide Kraftwerke sind zur Zeit für mehrere Monate abgeschaltet, um kurz vor der Stilllegung in 2010 noch Millionen in Wartungsarbeiten zu investieren. „Dieses Urteil unterstreicht unsere Forderung: die Reaktoren bleiben aus!“