Kleine Anfrage: Baumschädliche Terminierung der Baumpflege in Kiel

Nachfolgend wird die Antwort der Kieler Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Ratsfrau Ingrid Zimmermann in der Kieler Ratsversammlung dokumentiert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hier im Blog wurde die Antwort der Verwaltung noch nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Antwort auf die Kleine Anfrage

Drucksache 0021/2009
Baumschädliche Terminierung der Baumpflege in Kiel

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 08.01.2009 zur Ratsversammlung am 15.01.2009

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 15.01.2009 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Wurden im Herbst 2008 und Winter 2008/9 baumpflegerische Maßnahmen durch die Stadt veranlasst?

Antwort:
Ja

Frage 2:
Wenn ja: Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den baumschädlichen Zeitpunkt von Eingriffen auf ein Minimum zu begrenzen (Gefahrenabwehr, Vogelschutz z.B.) und baumpflegerische Maßnahmen grundsätzlich nur noch im Frühjahr (und eingeschränkt im Sommer) durchzuführen?

Antwort:
Ist die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleistet und kann die Stadt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf Straßen, Radwegen, Bürgersteigen und sonstigen öffentlichen Flächen nicht mehr garantieren, dann müssen die betroffenen Bäume gefällt werden (siehe auch Baumfälldatenbank www.Kiel.de).
Selbstverständlich werden zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes, insbesondere die Artenschutzbestimmungen des § 34 strikt eingehalten und z.B. Bäume nur in der Zeit vom 01.10. bis 14.03. eines jeden Jahres gefällt.
Baumpflegerische Maßnahmen (wie z.B. Kronenpflege) müssen aber ohne Zeitbegrenzung das ganze Jahr über durchgeführt werden, um jederzeit die Verkehrssicherheit der Bäume zu gewährleisten und Schadenersatzansprüche von der Stadt fernzuhalten.

Frage 3:
Spielen bei der Terminierung der Baumpflege haushaltsrechtliche Aspekte eine Rolle (Ausgabe von Geld kurz vor Jahresende)?

Antwort:
nein

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