Neues Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder

Nachfolgend wird eine Mitteilung des Newsletters der IG Bau vom 21. Dezember 2007 ergänzt um Informationen aus einer Pressemitteilung dokumentiert. In der o.a. Mitteilung sind auch weiterführende Infos zum Verhandlungsergebnis erhältlich (pdf-Datei).

TV-Forst tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder geeinigt. Das neue Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder, der Tarifvertrag-Forst (TV-Forst) und die ihn ergänzenden Tarifverträge treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Ab 1. Januar erhalten die rund 9000 Waldarbeiter bundesweit den gleichen Lohn. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat in Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Anpassung der Löhne im Tarifgebiet Ost an das Westniveau durchgesetzt. Damit ist der Schlussstrich unter eine jahrelange Diskussion um gleiche Lohnverhältnisse für die Waldarbeiter gezogen.
„Die Forstwirtschaft setzt hier ein Signal im Jahre 17 nach der Deutschen Einheit. Wir hoffen, dass sich weitere Branchen ein Beispiel daran nehmen“, sagt IG BAU-Vorstandsmitglied Bärbel Feltrini, zuständig für Forstwirtschaft.

Ab nächstem Jahr erhalten die Waldarbeiter 2,9 Prozent mehr Lohn. Die Erhöhung greift im Westen ab 1. Januar, im Osten ab 1. Mai 2008.
Die Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden wird in den alten Bundesländern nicht erhöht. In den neuen gilt weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. „Unser Ziel ist es, in der Forstwirtschaft bald völlig auf eine Unterscheidung Ost und West verzichten zu können“, sagt Gewerkschafterin Bärbel Feltrini.

Die Reform der Waldarbeitertarife tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben und deren Arbeitgeber Mitglied in der TdL sind.
Der Tarifvertrag gilt auch für Beschäftigte in Nationalparken, Naturparken, Biosphärenreservaten und vergleichbaren Schutzgebieten der Länder, soweit tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Zur TdL gehören die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.