Hamburg: Isebek-Bürgerentscheid – Widerspruch erfolgreich

Die Bemühungen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Für die Respek­tierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“, die Frage der Bezirksversammlung auf dem Stimmzettel zu dem am 1. Juli 2010 stattfindenden Bürgerentscheid rechtzeitig vor der Endredaktion ihres Beitrages zu dem – mit dem Stimmzettel verschickten – Informationsheft zu erhalten, waren erfolgreich.
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Hamburg: Widerspruch der Isebek-Vertrauensleute – Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln

Gegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Ver­fahrensparteien beim Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürger­willens in Eimsbüttel!“ durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Ver­trauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt.
Beanstandet wird die undurchsichtige Vorberei­tung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel ver­schickt werden soll. Die Vertrau­ensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimm­zettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirks­versamm­lung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen.
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Hamburg: Bürgerentscheid Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!

Pressemitteilung der Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal

Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“:
Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zu

Ein faires Verfahren bei dem bevorstehenden Bürgerentscheid in Eimsbüttel – „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ – erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt. Zwar wird für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokrati­sche Abstimmung ein Informationsheft vorbereitet, das dem Stimmzettel beiliegen soll, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute müssen ihren Textbeitrag – die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens – innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen und ange­messen berücksichtigen zu können.
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