Die Bemühungen der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“, die Frage der Bezirksversammlung auf dem Stimmzettel zu dem am 1. Juli 2010 stattfindenden Bürgerentscheid rechtzeitig vor der Endredaktion ihres Beitrages zu dem – mit dem Stimmzettel verschickten – Informationsheft zu erhalten, waren erfolgreich.
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Kategorie: Bürgerentscheid
Bürgerentscheid
Hamburg: Widerspruch der Isebek-Vertrauensleute – Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln
Gegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Verfahrensparteien beim Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt.
Beanstandet wird die undurchsichtige Vorbereitung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel verschickt werden soll. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimmzettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirksversammlung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen.
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Hamburg: Bürgerentscheid Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!
Pressemitteilung der Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal
Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“:
Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zu
Ein faires Verfahren bei dem bevorstehenden Bürgerentscheid in Eimsbüttel – „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ – erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt. Zwar wird für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ein Informationsheft vorbereitet, das dem Stimmzettel beiliegen soll, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute müssen ihren Textbeitrag – die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens – innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen und angemessen berücksichtigen zu können.
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