
„Heute sind sie wieder sehr brutal angegriffen worden. Im Stadtzentrum hat das Militär mit Gasbomben geschossen. Dabei sind Kinder, Frauen und Passanten getroffen worden“, schreibt uns eine Augenzeugin aus Cajamarca.
Dramatische Nachrichten erreichen uns im Juli 2012 aus der nordperuanischen Region Cajamarca. Seit 30 Tagen wehrt sich die Bevölkerung mit einem friedlichen Generalstreik gegen den Ausbau der Conga-Mine. Denn diese Mine liegt an der Quelle wichtiger Flüsse und Lagunen, die die Region Cajamarca, aber auch das Amazonasbecken mit Wasser speisen. Der Bergbau entzieht der Bevölkerung das Wasser und vergiftet es mit Zyanid und Schwermetallen.
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Kategorie: Grundwasser
Grundwasser
Uranmine bedroht Weltnaturerbe
Protestaktion von Rettet den Regenwald
Das Selous Game Reserve ist mit seinen 5 Millionen Hektar Afrikas größtes geschütztes und weitgehend unberührtes Wildreservat. Aufgrund seiner enormen Biodiversität und einmaliger Biotope ist der Park seit 1983 UNESCO-Weltnaturerbe. Das Reservat beheimatet die Hälfte der Elefanten des Landes. Schwarze Nashörner, Wildhunde, Geparden und Giraffen leben geschützt im Reservat, ebenso wie viele seltene Vogelarten. Zudem ist das Selous Game Reserve kein isoliertes Ökosystem, sondern mit weiteren Reservaten und Nationalparks über biologische Korridore und Wasserwege verbunden.
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Starke Strahlung im Atommüll-Lager Asse in Niedersachsen

Die schwerste radioaktive Verseuchung seit Beginn der Messungen in 1978 stellten die Betreiber des ehemaligen Endlagerbergwerkes Asse-II fest: in einer Lösungsprobe ein Strahlungswert von etwa 240.000 Becquerel pro Liter gemessen. Der Wert liege 24 Mal höher als die erlaubte Freigrenze. “Das ist der bislang höchste Wert von Cäsium 137 in einer Lösungsprobe, der in der Asse nach dem Ende der Einlagerung im Jahr 1978 gemessen wurde”, hieß es in einer Erklärung des Bundesamt für Strahlenschutz.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg
Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage
Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Internationaler IPPNW-Kongress: Tschernobyl – Zeitbombe Atomenergie

Auch ein Vierteljahrhundert nach dem Tschernobyl-GAU werden die Folgen dieser Katastrophe verdrängt, vertuscht, verharmlost und bagatellisiert. Atomlobby und Politiker reden die Gefährdung durch Niedrigstrahlung durch gezielte Propaganda und beharrliches Verschweigen der Risiken klein. 25 Jahre nach Tschernobyl werden in unserem Land gegen den erklärten Willen der Bevölkerung die Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängert. Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) veranstalten vom 8.-10. April 2011 in der Urania in Berlin den internationalen Kongress 25 Jahre Tschernobyl, Zeitbombe Atomenergie – Atomausstieg jetzt!.
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg
Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)
1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?
2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg
Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?
03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?
05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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