EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

Hamburger Senat blockiert Ausweisung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2008 dokumentiert.

NABU übt scharfe Kritik

„Mit der Ablehnung der Nominierung des Wattenmeers als Weltnaturerbe hat der Hamburger Senat gezeigt, dass ihm Naturschutz nichts bedeutet,“ so Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. „Die Ablehnung Hamburgs gefährdet das gesamte Projekt“.

Die Wirtschaftsbehörde hat Bedenken, bei einer Nominierung des Wattenmeers als Weltnaturerbe könne es Probleme bei der geplanten Elbvertiefung geben. Anscheinend sollen Niedersachsen und Schleswig-Holstein damit wegen ihrer Bedenken zur Elbvertiefung unter Druck gesetzt werden. Diese Befürchtung sei völlig unbegründet, so der NABU. „Hamburg traut anscheinend seinen eigenen Planfeststellungsunterlagen zur Elbvertiefung nicht, nach denen negative Auswirkungen auf das Wattenmeer angeblich nicht auftreten. Wieder einmal beweist der Hamburger Senat, das ihm Wirtschaft und Wachstum über alles gehen und Naturschutz gar kein Thema ist,“ so Schultz.
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Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Zwischenbericht zur Havelrenaturierung

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

NABU stellt Zwischenbericht zur Havelrenaturierung vor
Unselt: Naturnaher Zustand für die Havel ist ein realistisches Ziel

Berlin/Rathenow – Der NABU hat auf einer Fachtagung den aktuellen Stand des Projektes zur Renaturierung der Unteren Havel vorgestellt. Es handelt sich hierbei um das europaweit größte Renaturierungsvorhaben. Der NABU plant zusammen mit dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt in den kommenden elf Jahren Gebiete zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf naturnah zu gestalten. Aus Anlass des nun vorliegenden Zwischenberichtes zur Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes hatte der NABU gemeinsam mit den Großschutzgebieten Biosphärenreservat Mittelelbe und Naturpark Westhavelland sowie den Fördermittelgebern in die Havelregion eingeladen.
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Christian Morgenstern: Die Elster

Ein Bach, mit Namen Elster, rinnt
durch Nacht und Nebel und besinnt
inmitten dieser stillen Handlung
sich seiner einstigen Verwandlung,
die ihm vor mehr als tausend Jahren
von einem Magier widerfahren.

Und wie so Nacht und Nebel weben,
erwacht in ihm das alte Leben,
Er fährt in eine in der Nähe
zufällig eingeschlafene Krähe
und fliegt, dieweil sein Bett verdorrt,
wie dermaleinst als Vogel fort.

Die Trave in Bad Oldesloe ist für Fische und Kleintiere wieder durchgängig

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) dokumentiert.

Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat in Bad Oldesloe eine neue Sohlgleite in der Trave ihrer Bestimmung übergeben. Bei der Bauabnahme nahe dem Oldesloer Klärwerk dankte von Boetticher heute der Stadt für die Trägerschaft der Baumaßnahme. Die Stadt hatte schon im Jahr 2001 die Wehranlage am Oldesloer Pferdemarkt naturnah umgestaltet.

Der Umweltminister erläuterte, dass die neue Sohlgleite den bisherigen Sohlabsturz ersetzt, der 1959 errichtet worden war, um der Erosion entgegenzuwirken, die durch die Begradigung der Trave verursacht worden war. „Eine Fischtreppe nördlich des Sohlabsturzes aus den sechziger Jahren war nur für gute Springer unter den Fischen passierbar, zum Beispiel für den Lachs. Für andere Fischarten und Kleintiere war der Absturz jedoch ein unüberwindbares Hindernis“, sagte von Boetticher.
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Veranstaltungstipp: Jahreszeiten im Wasserland, Mönkeberg 13.11.

Am Dienstag, 13. November um 19:00 in der Aula der Grundschule Mönkeberg bei Kiel. Näheres ist erfahrbar auf der Website der Veranstaltung: wasserlaeufe.de

Aus dem Ankündigungstext:

Intensive Landschaftsphotographien & virtuose Gitarrenmusik

Großformatig projizierte, ausdrucksstarke Dias zeigen die Wasserläufe Schleswig-Holsteins, also Flüsse, Bäche und Auen, aber auch die Küsten, Kanäle und Seen des Landes. Es entsteht ein lebendiger Eindruck von der faszinierenden Vielfalt des Wasserlandes.
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