Bettina von Arnim: Eilt die Sonne nieder zu dem Abend

Eilt die Sonne nieder zu dem Abend,
Löscht das kühle Blau in Purpurgluten,
Dämmrungsruhe trinken alle Gipfel.

Jauchzt die Flut hernieder silberschäumend,
Wallt gelassen nach verbrauster Jugend,
Wiegt der Sterne Bild im Wogenspiegel.

Hängt der Adler, ruhend hoch in Lüften,
Unbeweglich wie in tiefem Schlummer;
Regt kein Zweig sich, schweigen alle Winde.

Lächelnd mühelos in Götterrhythmen,
Wie den Nebel Himmelsglanz durchschreitet,
Schreitet Helios schwebend über Fluren.

Feucht vom Zaubertau der heil’gen Lippen
Strömt sein Lied den Geist von allen Geistern
Strömt die Kraft von allen Kräften nieder

In der Zeiten Schicksalsmelodien,
Die harmonisch ineinander spielen
Wie in Blumen hell und dunkle Farben.

Und verjüngter Weisheit frische Gipfel,
Hebt er aus dem Chaos alter Lügen
Aufwärts zu dem Geist der Ideale.

Wiegt dann sanft die Blumen an dem Ufer,
Die sein Lied von süßem Schlummer weckte,
Wieder durch ein süßes Lied in Schlummer.

Hätt ich nicht gesehen und gestaunet,
Hätt ich nicht dem Göttlichen gelauschet,
Und ich säh den heil’gen Glanz der Blumen,

Säh des frühen Morgens Lebensfülle,
Die Natur wie neugeboren atmet,
Wüßt ich doch, es ist kein Traum gewesen.

Neues Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder

Nachfolgend wird eine Mitteilung des Newsletters der IG Bau vom 21. Dezember 2007 ergänzt um Informationen aus einer Pressemitteilung dokumentiert. In der o.a. Mitteilung sind auch weiterführende Infos zum Verhandlungsergebnis erhältlich (pdf-Datei).

TV-Forst tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder geeinigt. Das neue Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder, der Tarifvertrag-Forst (TV-Forst) und die ihn ergänzenden Tarifverträge treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.
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Illegaler Gen-Raps in S-H: BUND erhebt Klage

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Beim Streit um die Bekanntgabe von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf denen im August/ September nicht zugelassener gentechnisch veränderter Raps ausgesät wurde, ist möglicherweise doch noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Weil das zuständige Landwirtschaftsministerium die gemarkungsgenaue Bekanntgabe der fraglichen Flächen nach wie vor verweigert, hat der BUND Schleswig-Holstein heute beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig Klage erhoben. Illegaler Gen-Raps in S-H: BUND erhebt Klage weiterlesen

Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.

Kiel: Waldweihnacht bei den Tieren

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel dokumentiert.

Ein Weihnachtsfest bei den Tieren verkürzt am Heiligen Abend Kielerinnen und Kielern im Alter bis zu acht Jahren die Wartezeit bis zur Bescherung. Am Nachmittag des 24. Dezembers wandern die Stadtförster mit bis zu 30 Kindern sowie deren Müttern und Vätern durch den dämmerigen Weihnachtswald. Die Kinder dürfen dann sogar bei der Fütterung der Tiere in den städtischen Wildgehegen mithelfen. Bei so viel weihnachtlicher Ablenkung wird die Zeit bis zur Bescherung wie im Fluge vergehen.

Für den Waldspaziergang vor der Bescherung sollten die Kinder so schnell wie möglich bei der Stadtförsterei des Grünflächenamtes angemeldet werden. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Gruppenanmeldungen sind nicht möglich. Die Stadtförster würden sich freuen, wenn Eltern eine kurze Geschichte zur Weihnacht bei den Tieren beisteuern könnten.

Johann Wolfgang von Goethe: Frühling übers Jahr

Das Beet, schon lockert
Sichs in die Höh,
Da wanken Glöckchen
So weiß wie Schnee;
Safran entfaltet
Gewaltge Glut,
Smaragden keimt es
Und keimt wie Blut.
Primeln stolzieren
So naseweis,
Schalkhafte Veilchen,
Versteckt mit Fleiß;
Was auch noch alles
Da regt und webt,
Genug, der Frühling,
Er wirkt und lebt.

Doch was im Garten
Am reifsten blüht,
Das ist des Liebchens
Lieblich Gemüt.
Da glühen Blicke
Mir immerfort,
Erregend Liedchen,
Erheiternd Wort;
Ein immer offen,
Ein Blütenherz,
Im Ernste freundlich
Und rein im Scherz.
Wenn Ros und Lilie
Der Sommer bringt,
Er doch vergebens
Mit Liebchen ringt.

Joachim Ringelnatz: Seepferdchen

Joachim Ringelnatz
(* 7. August 1883 † 17. November 1934)

Seepferdchen

Als ich noch ein Seepferdchen war,
Im vorigen Leben,
Wie war das wonnig, wunderbar,
Unter Wasser zu schweben.
In den träumenden Fluten
Wogte, wie Güte, das Haar
Der zierlichsten aller Seestuten,
Die meine Geliebte war.
Wir senkten uns still oder stiegen,
Tanzten harmonisch umeinand,
Ohne Arm, ohne Bein, ohne Hand,
Die Wolken sich in Wolken wiegen.
Sie spielte manchmal graziöses Entfliehn,
Auf daß ich ihr folge, sie hasche,
Und legte mir einmal im Ansichziehn
Eierchen in die Tasche.
Sie blickte traurig und stellte sich froh,
Schnappte nach einem Wasserfloh
Und ringelte sich
An einem Stengelchen fest und sprach so:
Ich liebe dich!
Du wieherst nicht, du äpfelst nicht,
Du trägst ein farbloses Panzerkleid
Und hast ein bekümmertes altes Gesicht,
Als wüßtest du um kommendes Leid.
Seestütchen! Schnörkelchen! Ringelnaß!
Wann war wohl das?
Und wer bedauert wohl später meine restlichen Knochen?
Es ist beinahe so, daß ich weine –
Lollo hat das vertrocknete, kleine
Schmerzverkrümmte Seepferd zerbrochen.