Mangelhafte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm: UN-Komitee nimmt Beschwerde an

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.

Umweltrechtsorganisation GLI macht mit der Beschwerde Verletzung von Beteiligungsrechten geltend. Unabhängiges Überwachungskomitee der UN-Aarhus- Konvention nimmt Beschwerde zum Klimaschutzprogramm (KSP) an.

Berlin, 18.06.2026: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention (ACCC) hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erstellung des KSP als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung ist wichtig, um die Unerlässlichkeit der Beteiligungsrechte deutlich zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai bereits Klage gegen die Inhalte des KSP eingereicht. Ihrer Auffassung nach reichen die Maßnahmen nicht aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele einzuhalten.

Henrike Lindemann, Geschäftsführerin bei GLI: „Eine sorgfältige Beteiligung bei der Erstellung des Klimaschutzprogramms unter Mitteilung aller wichtigen Informationen ist unabdingbar und nach der Aarhus-Konvention bindende Pflicht. Mit der Entscheidung zur Zulässigkeit unserer Beschwerde ist eine erste Hürde genommen: Das ACCC wird nun genau prüfen, inwiefern die Bundesregierung bei der Öffentlichkeitbeteiligung gegen die Konvention verstoßen hat. Für die Zukunft hoffen wir, dass es nicht mehr zu Beschwerden unsererseits kommen muss. Echte Beteiligung stärkt Umwelt und Demokratie.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung hat eine echte Beteiligung zum Klimaschutzprogramm nur simuliert und Stellungnahmen zu einem Programm gefordert, das noch gar nicht vorlag. Das erklärt, warum am Ende ein Programm herauskam, das die gesetzlichen Klimaziele meilenweit verfehlt. Wir klagen gegen das Klimaschutzprogramm 2026, damit die Bundesregierung endlich die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen beschließt, um die Klimaziele einzuhalten. Mit einem Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, dem Abbau klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg und dem Dieselprivileg, einer Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen sowie einer deutlich schnelleren Verlagerung des Verkehrs auf Bahn, Bus, Rad und Fußverkehr können sofort Millionen Tonnen Klimagase eingespart werden. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, sonst werden wir sie vor Gericht dazu zwingen.“

Hintergrund:
Die Aarhus-Konvention, ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag, sichert wesentliche Teilhaberechte in Umweltangelegenheiten. Die Einhaltung der Konventionsregeln wird vor allem durch Individualbeschwerden von Umweltverbänden und Privatpersonen beim ACCC überwacht. Dieses ist aufgrund wiederholter Konventionsverstöße und Unterfinanzierung durch die Mitgliedsparteien stark überlastet.

In ihrer im März eingereichten Beschwerdeschrift argumentiert GLI, dass die deutsche Regierung bei der Erstellung des KSP die Teilhaberechte missachtet habe. Der Öffentlichkeit fehlten wesentliche Informationen für die Beteiligung, vor allem Maßnahmenvorschläge der Bundesministerien. Stattdessen durften Beteiligte nur auf fünf Leitfragen eingehen. Das KSP muss nach § 9 Abs. 1 KSG mit den darin enthaltenen Maßnahmen geeignet sein, die Klimaziele im Klimaschutzgesetz sowie die dort festgeschriebenen Treibhausgasbudgets einzuhalten. Seit seiner Veröffentlichung steht es massiv in der Kritik von Umweltverbänden wie der DUH. Auch der Expertenrat für Klimafragen hat schon in Stellungnahmen das KSP als unzureichend bemängelt.

Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) ist eine juristische Umweltorganisation. GLI nutzt das Recht und den Rechtsstaat, um Umweltschutz und Menschenrechte zu stärken. Dazu stärkt GLI zivilgesellschaftliche Akteure in Deutschland und weltweit, das Recht zu verstehen, anzuwenden, und zu verbessern.