NABU S-H: Ein Sieg für den Schutz unserer Knicks

Verwaltungsgericht korrigiert Landesregierung
Von der Schlägelmaschine massakriert, bis zum Wallfuß schmal wie eine Gartenhecke zurückgestutzt – dieses traurige Erscheinungsbild ist in schleswig-holsteinischen Ackerlandschaften mittlerweile gang und gebe, obwohl es in krassem Gegensatz zur natürlichen Wuchsform der Wallhecken sowie zu den Ansprüchen der in ihnen lebenden Tierarten steht. Der NABU hat diese Praxis immer wieder vergeblich angeprangert und eine Änderung eingefordert. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR hat dabei auf Wunsch des Bauernverbands diese Knickverstümmelung über einen Erlass und die Änderung der Biotopverordnung ausdrücklich gestattet – obwohl das Landesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Knicks führen können, klar verbietet. Doch nun hat der Naturschutz Rückendeckung vom Verwaltungsgericht Schleswig erhalten, dessen wegweisendes Urteil vom 4. Januar 2010 die Landesregierung in erhebliche Schwierigkeiten bringen dürfte (Az.: 1 A 35/07).
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