Bulling-Schröter zur Pestizid-Verordnung: Ein Fortschritt der VerbraucherInnen wenig nützt

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der Fraktion Die Linke. im Dt. Bundestag dokumentiert.

„Für den Verbraucherschutz, so die umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Eva Bulling-Schröter, ist die gestern vom EU Parlament verabschiedete Pestizid-Verordnung nur ein kleiner Fortschritt. Es gilt, sich weiterhin für einen besseren Verbraucherschutz stark zu machen, bei dem nicht nur gerade Mal etwa fünf Prozent der 400 legal auf dem Markt befindlichen Pestizid-Wirkstoffe aus dem Lebensmittelbereich verbannt werden. Denn, so kritisiert Eva Bulling-Schröter:

Die neue Pestizid-Verordnung regelt nicht, wie stark unser Obst und Gemüse zukünftig gespritzt werden darf. Und fatalerweise wurden nicht solche Wirkstoffe verboten, die auf das Immun- und Nervensystem gefährlich wirken. Die umweltpolitische Sprecherin bemängelt zudem, dass die Grenzwerte für Pestizid-Rückstände in Früchten nicht überarbeitet wurden und es viele Ausnahmeregelungen für die Verwendung giftiger Pestizide gibt. Unter anderem können giftige Wirkstoffe eingesetzt werden, sofern keine nicht-chemische Alternativen vorhanden sind. Ausnahmeregelungen sind auch bei drohenden Ernteausfällen möglich. Hinsichtlich des massiven Bienensterbens im letzten Jahr, nachdem mit Clothianidin behandelter Mais ausgebracht wurde, ist die neue Regelung allerdings ein Fortschritt. Denn perspektivisch sollen Insektizide, Herbizide und Fungizide auf die Bienenwirksamkeit überprüft werden.“