Öffentlichkeitsbeteiligung zu drei Bebauungsplänen in der Kieler Innenstadt

Zu drei Bauleitplan-Entwürfen in der Kieler Innenstadt findet in Kürze die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im wesentlichen will der Bauauschuss mit ihnen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (z.B. Discotheken, Spielhallen, Wettlokale, Nachtlokale, Stripteasebars) sowie Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros ausschließen.

Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine, Unternehmen… können vom 19.10. bis zum 30.10.2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.

Vorentwurf B-Plan Nr. 1001
Vorentwurf B-Plan Nr. 1001
Auf Grund des Beschlusses des Bauausschusses vom 11.04.2013 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ für das Baugebiet Kiel-Vorstadt, zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße.
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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus Kiel-Altstadt

Entwurf Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus
Entwurf Bebauungsplan 1009 NDR Landesfunkhaus
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) zum Bebaungsplan schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vortragen.
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 13. August 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“ im Stadtteil Kiel-Altstadt, Gebiet zwischen Eggerstedtstraße, Wall, südlich Kieler Schloss, nördlich und östlich Parkhaus Flämische Straße, beschlossen.

Der Entwurf liegt mit Begründung vom 25. August 2015 bis zum 25. September 2015 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss, in Vitrinen auf dem Flur vor Zimmer 462a/b öffentlich aus.
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Kiel: Zwerge fordern Erhalt von Katzheide

Menschenkinder unterstützen Zwerge für Katzheide
Menschenkinder unterstützen Zwerge für Katzheide
Im Sport- und Freizeitpark ereignete sich heute etwas Besonderes: Zwerge, unterstützt von echten Menschenkindern, forderten eindringlich den Erhalt des Schwimmbades Katzheide. Bekanntermaßen will die Landeshauptstadt ihr Freibad schließen und das stößt nicht nur bei den Menschen auf Unbill. Eine kleine Zwergendelegation machte sich deshalb auf den Weg in den Sport- und Freizeitpark in Gaarden. Schließlich hatte Kiel mit vielen Steuermillionen diesen Park geschaffen und dabei das Schwimmbad immer zum Zentrum des ganzen erklärt. Nicht nur diese Ungereimtheit fiel den Zwergen auf und so war es für sie eine Selbstverständlichkeit, die Menschenkinder in ihren Anliegen zu unterstützen.
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Katzheide ist gekommen, um zu bleiben.

_Mal- und Bastelaktion Kindern für den Erhalt von Katzheide. Foto und Bildrechte: Ollo - Kieler Arbeiterfotografen
Mal- und Bastelaktion von Kindern für den Erhalt von Katzheide.
Ein paar Impressionen der gestrigen Veranstaltung für den Erhalt von Freibad Katzheide in Kiel.

Vielen Dank an Ollo von den Kieler Arbeiterfotografen, von dem alle Fotos in diesem Artikel stammen. Bei Ollo liegen auch sämtliche Bildrechte.

Für mich persönlich hatte die Veranstaltung vor allem zwei Höhepunkte: Die Mal- und Bastelaktion der Kinder und Jugendlichen und den Aubrok-Chor, der uns musikalisch unterstützte. Deswegen finden sich in diesem Beitrag auch ausschließlich Bilder des Chores und der Kinderaktion. Die Überschrift dieses Artikels ist ein Zitat aus einem Bild, das mehrere Kinder/Jugendliche gemeinsam schufen. Das war einer der tollen Aspekte: Die Kinder organisierten ihre Aktion völlig selbständig und „benutzten“ die Erwachsenen lediglich für technische Unterstützung.
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Weitere Mustereinwendungen zur Rettung des Prüner Schlags

Verkehr dank Kurt Krieger
Verkehr dank Kurt Krieger, Möbel Kraft + Sconto
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 4.9.2014 ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) gegen die Ansiedlung von Möbel Kraft / Sconto auf dem Prüner Schlag schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel vortragen.
Hier sieben Musterschreiben (die neuen sind vorangestellt) zum Ausdruck. In ihnen muss nur Vornamen, Namen und Anschrift vermerkt werden; Datum eintragen und unterschreiben. Besonders gut ist es, wenn man diese Schreiben um weitere Aspekte ergänzt: Andere Argumente oder das Bild eines Kindes…

Störung eines Wanderweges, Verkehr
Schulweggefährdung, Verkehr
Lärm- und Feinstaubbelastung; Verkehr

EU-Arten- und Naturschutzrecht
Grundwassereinspeisung vermindert; Entwässerung problematisch
UN-Kinderrechtskonvention – Fehlende Kinderbeteiligung nach Artikel 12
Gemeindeordnung – Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO

Kiel: Mustereinwendungen Öffentlichkeitsbeteiligung Möbelkraft/Sconto auf dem Prüner Schlag

Protest gegen Möbelkraft-Ansiedlung in Kiel
Apfelsaft statt Möbel Kraft
Alle KielerInnen und sonstige Interessierte oder Betroffene, Vereine… können bis zum 4.9. ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) gegen die Ansiedlung von Möbel Kraft / Sconto auf dem Prüner Schlag schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel vortragen.
Hier vier Musterschreiben zu Ausdruck. In ihnen muss nur Vornamen, Namen und Anschrift vermerkt werden; Datum eintragen und unterschreiben. Besonders gut ist es, wenn man diese Schreiben um weitere Aspekte ergänzt: Eigene weitere Argumente oder das Bild eines Kindes…

EU-Arten- und Naturschutzrecht
Grundwassereinspeisung vermindert; Entwässerung problematisch
UN-Kinderrechtskonvention – Fehlende Kinderbeteiligung nach Artikel 12
Gemeindeordnung – Fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO

Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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