Maria Luise Weissmann: Das frühe Fest | Juni 1919

Maria Luise Weissmann
(* 20. August 1899 in Schweinfurt bis † 7. November 1929 in München)

Juni 1919

Die dunkle Frühe trägt mich schwer im Schoß,
Sterbend die mich gebar dem blassen Morgen;
Mit Heckenrosen werd ich langsam groß,
Berg muß mir seine blauen Schatten borgen,
Wenn Mittag mich in steiler Glut versehrt.
Zum Abend führt, von müder Last beschwert,
Bachüberwankend scheu das schmale Brett.
Stumm stürzen nachts die weißen Wände ein,
Die schwarzen Wälder schreiten um mein Bett.

Maria Luise Weissmann: Das frühe Fest. Gedichte.

(Verlinkte chronologische Liste aller Gedichte des Lyrik-Bandes)
Pasing bei München, Bachmair 1922. 43 S.
Die Gedichte entstanden von 1918 bis 1920.

Wassersparen für Klima und Gewässer

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

In Schleswig-Holstein leidet bislang niemand an Wassermangel. Dennoch ist ein sorgsamer Umgang mit Wasser aktueller denn je: Wasser zu sparen heißt nämlich auch Energie zu sparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem wird durch einen bewußten Umgang mit dieser Ressource unnötigen Gewässerbelastungen vorgebeugt. Nicht Wasser an sich ist knapp, aber zunehmend wird sauberes Wasser zur Mangelware.
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Kröten starten immer früher

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Durch den milden Winter geraten die heimischen Amphibien mehr und mehr durcheinander. Kröten, Frösche und Molche verlassen ihre Winterquartiere infolge der Klimaveränderungen viel früher als gewohnt. In diesem Jahr waren die ersten Tiere in Schleswig-Holstein bereits im Januar auf dem Weg zu ihren Laichgewässern. Als normaler Wanderungsbeginn galt bis vor Jahren die Zeit ab Anfang März.

Auf ihren Wanderungen überqueren die Amphibien regelmäßig Straßen und Wege. Dabei kommen immer wieder zahlreiche Frösche und Kröten unter die Räder. Deshalb sollten alle Autofahrer bereits jetzt auf die wandernden Lurche achten und insbesondere im Bereich von Feuchtgebieten und bekannten Amphibien-Wanderstrecken ihre Geschwindigkeit reduzieren.

An manchen Konfliktstellen existieren Amphibienquerungsanlagen oder Amphibienschutzzäune. Die Schutzzäune müssen jedes Jahr vor Beginn der Amphibienwanderungen aufgebaut werden und während der Standzeit kontrolliert und betreut werden. „Infolge der frühen Wanderzeiten der Amphibien sind auch die Amphibienschützer in diesem Jahr früh unterwegs gewesen, um die Amphibienzäune aufzustellen“, weiß Helmut Maack, Sprecher des Arbeitskreis Amphibien des BUND.

Dabei benötigen die Umweltschützer vor Ort in vielen Fällen bei der Betreuung der Amphibienzäune noch tatkräftige Unterstützung. Denn mit dem früheren Wanderbeginn und der insgesamt verlängerten Wanderzeit steigt der Betreuungsaufwand für die Schutzzäune erheblich. Allein im Kreis Herzogtum Lauenburg können bisher erst acht der bekannten 46 Konfliktstellen betreut werden.

Hamburger Senat blockiert Ausweisung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2008 dokumentiert.

NABU übt scharfe Kritik

„Mit der Ablehnung der Nominierung des Wattenmeers als Weltnaturerbe hat der Hamburger Senat gezeigt, dass ihm Naturschutz nichts bedeutet,“ so Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. „Die Ablehnung Hamburgs gefährdet das gesamte Projekt“.

Die Wirtschaftsbehörde hat Bedenken, bei einer Nominierung des Wattenmeers als Weltnaturerbe könne es Probleme bei der geplanten Elbvertiefung geben. Anscheinend sollen Niedersachsen und Schleswig-Holstein damit wegen ihrer Bedenken zur Elbvertiefung unter Druck gesetzt werden. Diese Befürchtung sei völlig unbegründet, so der NABU. „Hamburg traut anscheinend seinen eigenen Planfeststellungsunterlagen zur Elbvertiefung nicht, nach denen negative Auswirkungen auf das Wattenmeer angeblich nicht auftreten. Wieder einmal beweist der Hamburger Senat, das ihm Wirtschaft und Wachstum über alles gehen und Naturschutz gar kein Thema ist,“ so Schultz.
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Uhlenkrog-Rampe – aktuelle Infos der BI

Nachfolgend werden aktuelle Stellungnahmen der BI Uhlenkrog-Rampe dokumentiert.

Zur Versammlung der BI am 11.01.2007

Aufgrund einiger Hinweise von Bürgerrinnen u. Bürgern aus dem Ortsteil Hasselrade ergänzt die BI Ihren Gegenentwurf, um die nachstehende Bedingung: Der Gegenentwurf der BI könnte nur in Verbindung mit umfangreichen Schallschutzmaßnahmen für den Ortsteil Hasselrade zum tragen kommen.
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Johann Wolfgang von Goethe: Frühzeitiger Frühling

Tage der Wonne,
Kommt ihr so bald?
Schenkt mir die Sonne,
Hügel und Wald?

Reichlicher fließen
Bächlein zumal.
Sind es die Wiesen?
Ist es das Tal?

Blauliche Frische!
Himmel und Höh!
Goldene Fische
Wimmeln im See.

Buntes Gefieder
Rauschet im Hain;
Himmlische Lieder
Schallen darein.

Unter des Grünen
Blühender Kraft
Naschen die Bienen
Summend am Saft.

Leise Bewegung
Bebt in der Luft,
Reizende Regung,
Schläfernder Duft.

Mächtiger rühret
Bald sich ein Hauch,
Doch er verlieret
Gleich sich im Strauch.

Aber zum Busen
Kehrt er zurück.
Helfet, ihr Musen,
Tragen das Glück!

Saget, seit gestern
Wie mir geschah?
Liebliche Schwestern,
Liebchen ist da!

Lebensraum an der Mittleren Alster zerstört

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2007 dokumentiert.

Kommunikationspanne der Behörden?

Bedrohte Kleine Bachmuschel Opfer rechtswidrigen Gewässerausbaus

Neumünster. Mit Entsetzen haben Mitarbeiter der NABU-Landesstelle Wasser auf massive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zwischen dem Wakendorfer Moor und Naherfurth im Naturschutzgebiet NSG „Obere Alster“ / Kreis Segeberg reagiert. Rund 320 m³ Boden wurden der Alster auf einer Länge von 720 Metern entnommen. Dabei baggerte man nicht nur Sandbänke, sondern an vielen Stellen auch die ursprüngliche Bachsohle aus. Die einsetzende Sohlerosion löst eine erhebliche Sanddrift aus und legt die Alster damit tiefer. Die Maßnahmen erfüllen vom Umfang wie von ihren Auswirkungen her den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus. Durch ein „Kommunikationswirrwarr“ zwischen den Kreis- und Landesbehörden und dem Staatlichen Umweltamt (StUA) Itzehoe wurde eine der letzten Populationen der Kleinen Bachmuschel in Schleswig-Holstein rechtswidrig schwer geschädigt. Die Maßnahme war mit den zuständigen Schutzgebietsreferenten des NABU wie der Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weder abgestimmt noch dort im Vorwege erörtert worden.

Die Kleine Bachmuschel gehört in Schleswig-Holstein und Deutschland zu den vom Aussterben bedrohten Muschelarten. Ihre ökologischen Ansprüche sind hoch und zeigen sich in der großen Naturnähe der wenigen, aktuell noch besiedelten Fließgewässer. Im Anhang 2 und 4 der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie gelistet und als besonders streng geschützte Art der Bundesartenschutzverordnung zählt die Kleine Bachmuschel zu den am strengsten zu schützenden Arten. Für diese Arten sind besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist verboten. Im Fall der Alster sind weitere auf der Roten Liste stehende Großmuscheln geschädigt worden. Für überlebende Tiere im Gewässer dürften sich die Lebensbedingungen nach der Gewässerräumung erheblich verschlechtern. Zudem werden unterhalb der bisherigen Unterhaltungsstrecke liegende Muschelpopulationen durch den Gewässerausbau von abgehenden „Sedimentwalzen“ erheblich beeinträchtigt werden. Das von Jungmuscheln besiedelte sauerstoffdurchströmte Lückensystem des Gewässergrundes und der –böschung wird verdichtet und die chemischen Bedingungen verändern sich derart, das die Muscheln absterben. Der NABU befürchtet daher einen Total-Ausfall der Jungmuschelpopulation. Dies wiegt umso schlimmer, da die Alster bundesweit eines der letzten sich noch fortpflanzenden Vorkommen der Kleinen Bachmuschel beherbergt. Die Präsenz der Kleinen Bachmuschel im Flusslauf ist in einem Gutachten des LANU aus dem Jahre 2007 bestätigt worden.

Das Vorkommen sind den zuständigen Behörden bekannt. Warum diesbezügliche Auflagen der Unteren Wasserbehörde (UWB) Segeberg ignoriert und vom StUA Itzehoe die Unterhaltungsmaßnahme in der vorliegenden Form durchgeführt wurde, ist für die NABU-Landesstelle Wasser nicht nachvollziehbar.

Auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Vorgehensweise nicht nachzuvollziehen. Sie stört in erheblichem Maße die Vertrauensbildung zwischen den Interessenvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz bis zu Wasser- und Bodenverbänden sowie Gemeinden und Städten, die sich landesweit in 33 Bearbeitungsgebieten zusammengefunden haben und einvernehmlich versuchen, für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert nachdrücklich die Beendigung der Unterhaltungsmaßnahmen, eine Untersuchung des entstandenen Schadens im Gewässer, die Einleitung von daraus resultierenden Ausgleichmaßnahmen sowie die Klärung der Verantwortlichkeit im Wege der Fachaufsicht, damit sich ein derartiges katastrophales Vorgehen in Zukunft nicht wiederholt. Der NABU Schleswig-Holstein fordert zudem nachdrücklich Umweltminister von Boetticher auf, auch personelle Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen, um die Umsetzung der EG-WRRL an der Alster nicht „den Bach runtergehen“ zu lassen.