
In den letzten 65 Jahren ist nur ein Todesfall im heutigen Gebiet der BRD dokumentiert. Die Kreuotter beißt nur, wenn man sie anfasst, sie massiv bedroht oder auf sie tritt. Letzteres dürfte für den Menschen das größte Risiko sein: Unabsichtlich auf eine schlafende Schlange treten.

An einer Bissstelle mit Giftinjektion entsteht nach etwa einer Stunde eine starke Schwellung. Atemnot, Herzbeschwerden und Lähmungserscheinungen können die Folge sein. Nach einem Biss sollte zügig ärztlicher Rat eingeholt werden, um Komplikationen zu vermeiden.
Die Kreuzotter gehört zur Familie der Vipern (Viperidae) und wird etwa 50 – 70 Zentimeter groß. Größere Exemplare sind in Deutschland sehr selten. Die Schlange ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Sie ist in ihrem Bestand in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland stark gefährdet (Rote-Liste-Kategorie 2; siehe dazu Begriffsdefition am Ende dieses Beitrages). Ihr weltweites Verbreitungsgebiet erstreckt sich grob über Nord- und Osteuropa sowie Teile Asiens
Das zweite Foto zeigt einen typischen Sonnenplatz von Kreuzottern im Meimersdorfer Moor: Einen Wurzelstubben der fast vollsonnig liegt (auf diesem Foto allerdings ohne Kreuzotter). Im Zusammenhang mit sogenannten Ausgleichsmaßnahmen hat die Landeshauptstadt Kiel im Meimersdorfer Moor an verschiedenen Stellen solche Sonnenstandorte mit Wurzelstubben und Holzstapeln geschaffen.
Definition der Rote-Liste-Kategorien S-H bzw. BRD
1= vom Aussterben bedroht
Definition: Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie in absehbarer Zeit aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Das Überleben im Bezugsraum kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten gesichert werden.
2 = stark gefährdet
Definition: Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die aktuelle Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie „vom Aussterben bedroht“ auf.