
Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen – Juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich
Die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen hat in einem Anhörungsschreiben an die BINS mitgeteilt, das eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu wollen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass Entscheidungen von Kommunalunternehmen von Bürgerbegehren ausgenommen seien, weil sie nicht im Schleswig-Holsteinischen Gesetz über Bürgerbegehren explizit genannt seien. Diese Entscheidung sei auch mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium in Kiel abgestimmt.
In der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zu dieser Zulässigkeitsentscheidung legt jedoch der Anwalt der BINS, Jens-Ulrich Kannieß dar, dass die Auffassung der Kommunalaufsichten rechtlich nicht haltbar ist. Die Aufzählung der einem Bürgerbegehren zugänglichen Entscheidungen ist im Schleswig-Holsteinischen Gesetz nicht abschließend und lässt über eine analoge Anwendung der Vorschriften auch ein Bürgerbegehren gegen Pläne eines Kommunalunternehmens zu. Jede andere Auslegung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über Bürgerbegehren verstieße sonst gegen die Absicht, Bürgerbeteiligung zu stärken und nicht über die Hintertür des Kommunalunternehmens zu schwächen.
Eine Klärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht ist nun nach Ansicht der BINS sehr wahrscheinlich. „Gegen die Ablehnung werden wir Klage einreichen“, erklärt Wencke Lehmacher, stellvertretende Vorsitzende der BINS. „Wir sind uns sicher, dass es uns gelingen wird, die Bürgerbeteiligung in essentiellen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung durchzusetzen, auch wenn dies mit Rückendeckung aus Kiel verhindert werden soll.“
Angesichts nicht unerheblicher Prozess- und Gerichtskosten, die nun anfallen werden, bittet die BINS um Spenden. „Jeder Euro hilft uns, die Ferienhäuser im Speicherkoog zu verhindern“, so Schatzmeister Nils Altenburg.