
Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen – Juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich
Die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen hat in einem Anhörungsschreiben an die BINS mitgeteilt, das eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu wollen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass Entscheidungen von Kommunalunternehmen von Bürgerbegehren ausgenommen seien, weil sie nicht im Schleswig-Holsteinischen Gesetz über Bürgerbegehren explizit genannt seien. Diese Entscheidung sei auch mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium in Kiel abgestimmt.
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