Dithmarschen: Speicherkoog: Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.
Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V.
Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen – Juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich

Die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen hat in einem Anhörungsschreiben an die BINS mitgeteilt, das eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu wollen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass Entscheidungen von Kommunalunternehmen von Bürgerbegehren ausgenommen seien, weil sie nicht im Schleswig-Holsteinischen Gesetz über Bürgerbegehren explizit genannt seien. Diese Entscheidung sei auch mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium in Kiel abgestimmt.
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