Green Legal Impact fordert öffentliche Beteiligung zu Klimaschutzprogramm-Vorschlägen

Pressemitteilung von Green Legal Impact Germany e.V.
Vorschläge der Ministerien zum Klimaschutzprogramm –
Green Legal Impact fordert unverzügliche öffentliche Beteiligung

Berlin, 29.09.2025: Bis Donnerstag, 25.09.2025 mussten alle Bundesministerien wirksame Maßnahmenvorschläge für das Klimaschutzprogramm dieser Legislaturperiode vorlegen. Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) fordert die Bundesregierung auf, die Öffentlichkeit im nächsten Schritt frühzeitig und wirksam zu beteiligen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Klimaschutzgesetz (KSG). Für eine effektive Beteiligung müssen die Maßnahmenvorschläge unverzüglich veröffentlicht werden. Die öffentliche Konsultation ist essenziell, damit die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm beschließen kann, das die verfassungs- und völkerrechtliche Pflicht Deutschlands aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllt.

Das KSG wurde 2024 massiv abgeschwächt und ist deswegen vermutlich verfassungswidrig. Hierzu sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Die fristgerechte Erfüllung der Pflichten aus dem abgeschwächten KSG ist das unterste Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit, das die Bevölkerung von der Bundesregierung erwarten darf. Dazu gehörte, bis zum 25.09.2025 wirksame Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, mit denen die Klimaziele 2030 und 2040 erreicht werden können.

Seit der Bewertung des Expertenrats für Klimafragen im Mai 2025 ist klar: von den Klimazielen sind wir noch weit entfernt, und der Koalitionsvertrag leistet keinen nennenswerten Beitrag. Je nachdem, wie der Koalitionsvertrag umgesetzt wird, droht sogar eine Verschlechterung des Emissionsreduktionspfades. Das würde gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen, das aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann. Gleichzeitig folgt aus dem Klimaschutzgesetz und der völkerrechtlichen Aarhus-Konvention die Pflicht, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Ausarbeitung des Klimaschutzprogramms zu beteiligen.

Henrike Lindemann, Geschäftsführerin von GLI erklärt: „Die Zeit läuft uns davon, weil das Klimaschutzprogramm ansonsten in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden kann. Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu beschließen. Hierzu gehört auch, die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen. Deshalb muss die Haushaltsplanung auf das Klimaschutzprogramm abgestimmt werden. Ansonsten droht ein zahnloser Papiertiger. Und mit jedem weiteren Tag, den die säumigen Fachministerien verstreichen lassen, verkürzt sich die Zeit, die für die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung verbleibt. Am Ende schadet es aber allen, wenn die Stimmen der Bürger*innen und der Zivilgesellschaft dieses Landes nicht gehört werden.“

Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) ist eine juristische Umweltorganisation. GLI nutzt das Recht und den Rechtsstaat, um Umweltschutz und Menschenrechte zu stärken. Dazu stärkt GLI zivilgesellschaftliche Akteure in Deutschland und weltweit, das Recht zu verstehen, anzuwenden, und zu verbessern.