Änderung der europäischen Dual-Use-Verordnung will Atommüll-Exporte erleichtern

Gegen die Atommüll-Verschieberei: ROBIN WOOD-Protest vor dem Forschungszentrum Jülich, 19.11.14 (Foto und Bildrechte: ROBIN WOOD)
Gegen die Atommüll-Verschieberei: ROBIN WOOD-Protest vor dem Forschungszentrum Jülich, 19.11.14 (Foto und Bildrechte: ROBIN WOOD)
Quelle Betroffen sind auch die geplanten CASTOR-Transporte von Jülich in die USA

Ende dieses Jahres soll eine Änderung der EU-Verordnung zur Kontrolle der Ausfuhr von waffenfähigem Material in Kraft treten. Nach Recherchen von ROBIN WOOD würde damit die Ausfuhrgenehmigung von Grafit erleichtert. Dies hätte Auswirkungen für den geplanten Export von 152 CASTOR-Behältern mit fast 100.000 abgebrannten Grafit-Brennelement-Kugeln aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA. Nach Ansicht von ROBIN WOOD und weiteren Umweltorganisationen ist der Atommüll-Export unverantwortlich und rechtswidrig.

„Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit treibt die Bundesregierung offenbar den Atommüll-Export voran, während auf öffentlicher Bühne eine scheinheilige Debatte in der Atommüll-Kommission über den weiteren Umgang mit Atommüll inszeniert wird“, sagt ROBIN WOOD-Energiereferent Tobias Darge.

Das Forschungszentrum Jülich hat die abgebrannten Brennelemente des Hochtemperatur-Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) übernommen. Sie sollen nach Plänen des Forschungszentrums im kommenden Jahr in die USA transportiert und dort aufbereitet werden. Dies ist laut Atomgesetz nur für Müll aus Forschungsreaktoren erlaubt, so dass die Bundesregierung versucht, nachträglich den AVR-Reaktor in einen Forschungsreaktor umzudefinieren.

Der Export dieses Atommülls fällt zudem unter die EU-Dual-Use-Verordnung vom 5. Mai 2009 (Verordnung EG Nr. 428/2009). Sie regelt, wie der Export von waffenfähigem Material kontrolliert werden muss.

Für den Export des Jülicher Atommülls muss eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht.

Der Export fällt unter die Kategorie 0 „Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung“ der Dual-Use-Verordnung. Unter „0 C 004“ ist darin die Ausfuhr von Grafit geregelt. Bisher durften Erzeugnisse aus Grafit erlaubnisfrei nur exportiert werden, wenn es Mengen unter einem Kilogramm waren und sie nicht eigens dazu konstruiert waren, in einem Kernreaktor verwendet zu werden. Jetzt kann die Behörde des Ausfuhrlandes, hier Deutschland, selbst ermessen, ob das Grafit in einem Reaktor verwendet werden soll. Wird dies nicht vermutet, kann zumindest das Grafit in unbegrenzter Menge ohne Genehmigung exportiert werden.

Die Änderung der Verordnung hat die EU-Kommission betrieben. Ende Dezember dieses Jahres soll sie in Kraft treten. „Den Europa-ParlamentarierInnen bleibt nur noch wenig Zeit, diesen Atom-Deal öffentlich zum Thema zu machen und dagegen Beschwerden zu äußern. Diese Gelegenheit sollten sie jetzt zügig nutzen“, fordert Darge.

ROBIN WOOD ist an einem Bündnis aus Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen beteiligt, das Proteste gegen die 38 CASTOR-Transporte aus Jülich in die USA angekündigt hat.