Gemeindeordnung GO S-H § 16a Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung. Hinter einem scharf gestellten Metallgitter ist das unscharfe Gesicht eines Menschen erkennbar.
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung – GO -)

§ 16a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner

(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.
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